Konditionen auf dem Stand der BEG-Reform vom 21.07.2026 Nächste Absenkung: ab 01.02.2027 (Klimageschwindigkeitsbonus und Foerderhoechstbetrag der ersten Wohneinheit)
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Förder-Checkliste 2026 für Ihr Wohngebäude

Stand der Konditionen: 21.07.2026

Diese Checkliste fasst zusammen, welche Förderung für die energetische Sanierung eines Wohngebäudes aktuell infrage kommt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen und wo am häufigsten Geld liegen bleibt. Sie ist bewusst knapp gehalten und darf gern geteilt werden. Für Ihr konkretes Gebäude rechnen wir das kostenlos durch.

Welche Programme infrage kommen

  • Heizungstausch (KfW 458): Grundförderung 30 Prozent für alle Einheiten, bei Selbstnutzung zusätzlich Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent und Einkommensbonus bis 40 Prozent, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Insgesamt gedeckelt auf 70 Prozent, für niedrige Einkommen bis 80 Prozent.
  • Gebäudehülle, Einzelmaßnahmen (BAFA): 15 Prozent Grundzuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan zusätzlich 5 Prozent, auf förderfähige Kosten bis 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr.
  • Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261): zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss bis 45 Prozent, auf förderfähige Kosten bis 150.000 Euro je Wohneinheit.
  • Gewerbe zu Wohnraum (KfW 266): Zuschuss bis 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit.

Förderprogramme und Sätze ändern sich laufend. Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungswerte, keine verbindliche Förderzusage. Maßgeblich ist der Bescheid.

Vor dem ersten Schritt

  • Antrag vor Auftrag: Erst beantragen, dann beauftragen. Ein unbedingter Auftrag vor dem Antrag kostet die gesamte Förderung.
  • Vertrag mit Bedingung: Wenn ein Vertrag vorab nötig ist, nur mit aufschiebender Bedingung, die ihn an die Förderzusage koppelt.
  • Energieeffizienz-Experte: Für die Bestätigung zum Antrag mit der 15-stelligen Nummer ist ein gelisteter Experte nötig. Ohne diese Nummer kein Antrag.
  • Selbstnutzung klären: Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für die selbst genutzte Wohneinheit.

Bei Mehrfamilienhaus und Eigentümergemeinschaft

  • Kosten je Einheit denken: Förderfähige Höchstkosten staffeln sich, 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die Einheiten zwei bis sechs. Wer mit den Sätzen fürs Einfamilienhaus rechnet, unterschätzt die Förderung deutlich.
  • Beschluss und Vollmacht: Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum braucht es einen Beschluss der Eigentümerversammlung und eine Vollmacht an die Verwaltung, abgestimmt auf die Förderfristen.

Fristen im Blick

  • 36 Monate ab Zusage bis zum Abschluss der Maßnahme.
  • Nachweise spätestens 36 Monate nach Zusage und innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung.

Die häufigsten Fehler

  • Auftrag vor Antrag vergeben und damit die Förderung verlieren.
  • Im Mehrfamilienhaus mit den Sätzen fürs Einfamilienhaus rechnen.
  • Veraltete Fördersätze aus alten Angeboten oder Ratgebern übernehmen.
  • Dieselbe Kostenposition in zwei Programmen ansetzen.
  • Die zweite Nachweisfrist nach der letzten Rechnung übersehen.

Wollen Sie wissen, was für Ihr Gebäude konkret erreichbar ist? Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich und übernehmen den Papierkram.

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