Konditionen auf dem Stand der BEG-Reform vom 21.07.2026 Nächste Absenkung: ab 01.02.2027 (Klimageschwindigkeitsbonus und Foerderhoechstbetrag der ersten Wohneinheit)
Gebäudeförderung in Deutschland

Alle Fördermittel fürs Wohngebäude, aus einer Hand.

Ihr Durchblick im Förderdschungel.

Maximale Förderung. Minimaler Aufwand. Wir finden die Zuschüsse von KfW, BAFA und Ländern, übernehmen den Papierkram und begleiten den Antrag bis zum Bescheid, transparent und unabhängig. Gerade bei Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften bleiben oft fünfstellige Beträge liegen, etwa 103.000 Euro förderfähige Kosten allein für den Heizungstausch bei sechs Wohneinheiten.

  • Eigentümer
  • Eigentümergemeinschaften
  • Hausverwaltungen
  • Vermieter
Programme, die wir abdecken
  • Heizungstausch (KfW 458)bis 80 %
  • Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261)bis 150.000 €/WE
  • Einzelmaßnahmen an der Hülle (BAFA)bis 20 %
  • Gewerbe zu Wohnen (KfW 266)bis 30.000 €/WE

Förderprogramme und Sätze ändern sich laufend. Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungswerte, keine verbindliche Förderzusage. Maßgeblich ist der Bescheid.

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Ein Ansprechpartner für alle Programme

Von der Programmauswahl bis zur Auszahlung

Ob Heizung, Dämmung, Komplettsanierung oder Umnutzung, ob Eigentümer, Gemeinschaft oder Verwaltung: Wir übernehmen die Schritte, an denen am häufigsten fünfstellige Beträge verloren gehen, und begleiten den Fall bis zum Bescheid.

Programme prüfen und kombinieren

Wir klären, welche Programme für Ihr Gebäude greifen und wie sich Heizungsförderung, Einzelmaßnahmen und systemische Sanierung ohne Doppelförderung verbinden lassen.

Den Betrag belastbar berechnen

Wir beziffern den erreichbaren Zuschuss, im Mehrfamilienhaus nach Aufteilung der Kosten je Einheit, statt mit den Sätzen fürs Einfamilienhaus zu rechnen.

Experten und Bestätigung koordinieren

Wir binden einen gelisteten Energieeffizienz-Experten ein und sorgen für die Bestätigung zum Antrag mit der 15-stelligen Nummer.

Den Antrag in der richtigen Reihenfolge

Wir achten darauf, dass der Antrag vor dem Auftrag steht und der Vertrag nur mit aufschiebender Bedingung geschlossen wird, damit die Förderung nicht verfällt.

In der Eigentümergemeinschaft

Wir bereiten Beschluss und Vollmacht vor und stimmen sie auf die Förderfristen ab, damit die Versammlung nicht zur Terminfalle wird.

Fristen und Nachweise bis zur Auszahlung

Wir behalten die 36-Monats-Frist und die Nachweisführung im Blick, bis der Zuschuss ausgezahlt ist.

Was Förderung bewirkt

Vom Wärmeverlust zum geförderten Effizienzhaus

Ziehen Sie den Regler: dasselbe Gebäude, einmal ungedämmt mit hohem Wärmeverlust, einmal saniert mit Wärmepumpe und neuer Hülle. Genau diesen Weg begleiten wir, und wir sorgen für die Förderung, die ihn bezahlbar macht.

Nach der Sanierung: effizientes Gebäude mit Wärmepumpe und Solar
Vor der Sanierung: hoher Wärmeverlust
Vorher Nachher

Illustration zur Veranschaulichung. Ihr Gebäude prüfen wir individuell.

Lieber selbst rechnen

Der Detailrechner über alle Programme

Wenn Sie es genau wissen wollen: Wohneinheiten, Nutzung, Kosten und alle Programme auf einen Blick, mit möglichem Zuschuss und Förderstapel.

Orientierungsrechnung

Förderrechner über alle Programme

Heizung, Gebäudehülle, systemische Sanierung
Stand 21.07.2026
Für die Umwidmung von Gewerbe zu Wohnraum nutzen Sie den Förder-Finder.
Die förderfähigen Kosten steigen mit jeder Einheit. Genau hier wird am häufigsten falsch gerechnet.
Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus setzen Selbstnutzung voraus.
Heizungstausch, KfW 458
Voraussetzung für den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %.
Mit mindestens einem Kind steigt die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
Möglicher Zuschuss gesamt
0
Förderstapel Heizung
Deckel
    Diesen Fall prüfen lassen
    Warum der Zeitpunkt zählt

    Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2027

    Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt aktuell bei 16 Prozent und sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich schrittweise, bis er ab August 2028 ganz entfällt. Wer den Heizungstausch früher angeht, sichert sich den höheren Satz. Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt davon unberührt.

    BIS 31.01.2027
    16 %

    Klimageschwindigkeitsbonus in voller Höhe, bei Selbstnutzung. Höchstbetrag erste Wohneinheit 28.000 €.

    AB 01.02.2027
    12 %

    Erste Absenkung nach der vollen Phase. Der Vorlauf für einen sauberen Antrag wird knapper.

    AB 01.08.2027
    8 %

    Weitere Absenkung. Grundförderung und Einkommensbonus bleiben davon unberührt.

    AB 01.02.2028
    4 %

    Richtwert für die weitere Entwicklung. Maßgeblich bleibt der jeweils geltende Satz zum Antragszeitpunkt.

    Ablauf

    Die Reihenfolge entscheidet über den Anspruch

    Der häufigste Fehler kostet die gesamte Förderung: erst beauftragen, dann beantragen. Diese vier Schritte müssen in dieser Folge passieren.

    Bestandsaufnahme und Programmauswahl

    Wir prüfen, welche Programme für Ihr Gebäude kombinierbar sind: Heizungsförderung, systemische Sanierung, Einzelmaßnahmen beim BAFA, Ergänzungskredit. Bei Mehrfamilienhäusern und im Denkmalbestand entscheidet diese Auswahl über fünfstellige Unterschiede.

    Bestätigung zum Antrag

    Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste geführter Experte stellt die Bestätigung zum Antrag mit der 15-stelligen ID aus. Ohne diese ID ist kein Antrag möglich. Wir arbeiten bundesweit mit gelisteten Experten zusammen.

    Vertrag und Antragstellung

    Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss vorliegen, bevor der Antrag gestellt wird, und eine Bedingung enthalten, die ihn von der Förderzusage abhängig macht. Erst danach wird über das KfW-Portal beantragt.

    Umsetzung und Nachweis

    Nach der Zusage können Sie starten. Die Maßnahme muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein, danach folgt die Bestätigung nach Durchführung und die Auszahlung.

    Wo die Beträge liegen

    Vier Konstellationen, vier völlig verschiedene Ergebnisse

    Dieselbe Maßnahme, unterschiedliches Gebäude: die Spanne reicht von 30 bis 80 Prozent Fördersatz.

    22.400 €

    Einfamilienhaus, Familie

    Ein Kind, 40.000 € Einkommen, durch den Familienzuschlag maßgeblich wie 30.000 €. Wärmepumpe, Förderquote 80 % auf 28.000 € förderfähige Kosten.

    103.000 €

    Sechs Wohneinheiten

    28.000 € für die erste Einheit, je 15.000 € für die Einheiten zwei bis sechs. Diese Staffelung übersehen Eigentümer kleiner Mehrfamilienhäuser am häufigsten.

    30 %

    Vermietete Einheiten

    Nur Grundförderung. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus setzen Selbstnutzung voraus und stehen vermieteten Einheiten nicht zu.

    150.000 €

    Sanierung je Wohneinheit

    Einheitliche Obergrenze der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit bei der systemischen Sanierung nach KfW 261.

    Häufige Fragen

    Was sich zum 21.07.2026 geändert hat

    Aus welchen Bausteinen besteht die Heizungsförderung?
    Aus der Grundförderung von 30 Prozent für alle Einheiten, dem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent bei Selbstnutzung und Austausch einer alten Heizung und dem Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 Euro. Der frühere Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen ist zum 21.07.2026 entfallen. Die Summe der Bausteine ist bei Selbstnutzern auf 70 Prozent gedeckelt, für niedrige Einkommen auf bis zu 80 Prozent.
    Ich hatte meinen Antrag vor dem 21. Juli gestellt. Gilt das Alte?
    Bereits zugesagte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen. Technische Projektbeschreibungen, die bis einschließlich 08.07.2026 erstellt wurden, konnten bis einschließlich 20.07.2026 für Anträge zu den früheren Konditionen genutzt werden. Wenn Sie in dieser Übergangssituation stecken, prüfen wir Ihren Fall vorrangig.
    Wie wirkt der Einkommensbonus?
    Er ist nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen gestaffelt: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Mindestens ein Kind im Haushalt hebt die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. Der Bonus gilt nur für die selbst genutzte Wohneinheit.
    Wie hoch sind die förderfähigen Kosten bei sechs Wohneinheiten?
    28.000 Euro für die erste Wohneinheit und je 15.000 Euro für die Einheiten zwei bis sechs, insgesamt 103.000 Euro. Die Grundförderung von 30 Prozent gilt für alle Einheiten. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind an die selbst genutzte Einheit gebunden.
    Was kostet Ihre Begleitung?
    Die Förderanalyse ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Für die weitere Begleitung des Antrags vereinbaren wir vorab ein transparentes Honorar, bevor Ihnen Kosten entstehen. Ob eine wirtschaftliche Verbindung zu ausführenden Betrieben besteht, teilen wir Ihnen vor Vorhabenbeginn mit, weil dies darüber entscheidet, ob die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent möglich ist.
    Ihr Weg zur Förderung

    Drei Wege, alle kostenlos

    Vom schnellen Überschlag bis zur geprüften, schriftlichen Förderanalyse. Sie entscheiden, wie viel Begleitung Sie brauchen, alles unverbindlich.

    1

    Selbst rechnen

    Der Förderrechner und der Förder-Finder zeigen Ihnen sofort und kostenlos, welche Programme greifen und welcher Betrag realistisch ist.

    kostenlos
    2

    Fall prüfen lassen

    Schicken Sie uns Ihren Fall. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einer ersten Einschätzung, welche Programme sich für Ihr Gebäude lohnen. Ohne Verpflichtung.

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    3

    Kostenlose Förderanalyse

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    Wir prüfen Ihren Fall und nennen den erreichbaren Betrag

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