Die Bestätigung zum Antrag und die 15-stellige ID
Die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, ist der Nachweis, der den Förderantrag erst möglich macht. Sie trägt eine 15-stellige Identifikationsnummer und wird von einem gelisteten Energieeffizienz-Experten oder, bei der Heizungsförderung, vom Fachunternehmen ausgestellt. Ohne diese Nummer lässt sich im Portal der KfW kein Antrag stellen.
Was die Bestätigung ist
Die Bestätigung zum Antrag beschreibt das geplante Vorhaben technisch und bestätigt, dass es die Förderbedingungen erfüllt. Aus ihr erzeugt das System die 15-stellige BzA-Nummer, die im Antrag eingetragen wird. Sie ist damit das Bindeglied zwischen der fachlichen Planung und dem formalen Antrag. Erst mit ihr kann der Antrag über das Portal Meine KfW gestellt werden, und der Antrag muss vor der Beauftragung erfolgen, dazu die Seite Antrag vor Auftrag.
Wer sie ausstellt
Bei der Heizungsförderung kann die Bestätigung vom Fachunternehmen oder von einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt werden. Bei den Einzelmaßnahmen und der systemischen Sanierung ist zwingend ein in der Expertenliste geführter Energieeffizienz-Experte einzubinden, dazu die Seite warum der Experte Pflicht ist. Die Bestätigung ist keine Gefälligkeit, sondern eine fachliche Erklärung, für die der Aussteller einsteht.
- 1. Experte oder Fachunternehmen erstellt die BzA15-stellige ID
- 2. Antrag im Portal mit der BzA-IDvor Auftrag
- 3. Zusage der KfW abwartenvor Umsetzung
- 4. Umsetzung, dann Bestätigung nach Durchführung (BnD)nach Einbau
- 5. Nachweise einreichen, Auszahlungnach Prüfung
Zur Bestätigung zum Antrag am Anfang gehört am Ende die Bestätigung nach Durchführung, mit der der Experte oder das Fachunternehmen die korrekte Umsetzung bescheinigt. Erst danach zahlt die KfW aus. Die Fristen dazu stehen unter die 36-Monats-Frist.
Warum die Nummer so wichtig ist
Die 15-stellige Nummer ist der Beleg, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige und korrekte Bestätigung vorlag. Das ist nicht nur formal wichtig, sondern auch für den Vertrauensschutz bei Reformen entscheidend: Ob alte oder neue Konditionen gelten, hängt am Vorliegen dieser Bestätigung. Wer die Nummer hat und den Antrag rechtzeitig gestellt hat, steht auf sicherem Grund.
Aktualität der Bestätigung
Eine Bestätigung zum Antrag bildet den Stand der Konditionen zum Zeitpunkt ihrer Erstellung ab. Ändern sich die Förderbedingungen, etwa durch eine Reform, kann eine ältere Bestätigung an Wert verlieren oder muss neu erstellt werden. In der Umstellungsphase einer Reform werden zeitweise gar keine neuen Bestätigungen ausgestellt, dazu die Seite Vertrauensschutz. Praktisch heißt das, die Bestätigung nicht zu früh und nicht zu spät einzuholen, sondern im richtigen Fenster vor der geplanten Antragstellung. Der Experte oder das Fachunternehmen kennt dieses Fenster und stimmt es auf den Antrag ab.
Was dabei häufig schiefgeht
Der erste Fehler ist, den Auftrag zu vergeben, bevor die Bestätigung vorliegt und der Antrag gestellt ist. Der zweite ist eine unvollständige oder fehlerhafte Bestätigung, die den Antrag angreifbar macht, gerade in Übergangsphasen bei Reformen. Der dritte ist, die Bestätigung zum Antrag mit dem Antrag selbst zu verwechseln: Die Bestätigung ist die Voraussetzung, der Antrag der eigene Schritt danach. Eine sauber erstellte Bestätigung durch einen gelisteten Experten vermeidet alle drei.
Häufige Fragen
Wer stellt die Bestätigung zum Antrag aus?
Ist die Bestätigung zum Antrag schon der Förderantrag?
Weitere Verfahrensthemen stehen in der Cluster-Übersicht Verfahren und Fehler.
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