Die 36-Monats-Frist und was bei Verzug passiert
Nach der Zusage der KfW muss das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten vollständig abgeschlossen sein. Die Nachweise sind spätestens 36 Monate nach der Zusage und zusätzlich innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung einzureichen. Wird die Frist versäumt, zahlt die KfW die Fördermittel nicht aus.
Was die Frist umfasst
Die 36 Monate laufen ab dem Datum der Zusage, nicht ab Antragstellung und nicht ab Baubeginn. In dieser Zeit muss die Maßnahme umgesetzt und abgeschlossen sein. Anschließend bestätigt das Fachunternehmen oder der Energieeffizienz-Experte mit der Bestätigung nach Durchführung, dass alles korrekt ausgeführt wurde, dazu die Seite Bestätigung zum Antrag. Erst nach Prüfung dieser Nachweise wird der Zuschuss ausgezahlt.
Die doppelte Nachweisfrist
Für die Nachweise gelten zwei Fristen zugleich, und es zählt die jeweils früher greifende. Zum einen die 36 Monate ab Zusage, zum anderen 6 Monate nach dem Datum der letzten Rechnung. Wer früh fertig wird, darf die Nachweise also nicht liegen lassen, sondern muss sie innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung einreichen. Diese zweite Frist wird häufig übersehen.
- Abschluss der Maßnahme36 Monate ab Zusage
- Nachweise spätestens36 Monate ab Zusage
- Nachweise zusätzlich6 Monate nach letzter Rechnung
- Auszahlungnach Prüfung
Was bei Verzug passiert
Die Frist ist bindend. Wird die Maßnahme nicht rechtzeitig abgeschlossen oder werden die Nachweise zu spät eingereicht, verfällt der Anspruch auf Auszahlung. Eine standardmäßige Verlängerung des Bewilligungszeitraums nach den 36 Monaten ist nicht vorgesehen. Deshalb sollte der Zeitplan realistisch geplant werden, gerade wenn mehrere Gewerke oder, in der Eigentümergemeinschaft, ein Beschluss und eine Umsetzung über mehrere Parteien zusammenkommen, dazu die Seite Beschluss der Eigentümerversammlung.
Wie sich die Frist sicher einhalten lässt
36 Monate sind für einen Heizungstausch reichlich, für eine umfassende Sanierung mit mehreren Gewerken dagegen knapper, als es zunächst wirkt. Sinnvoll ist, die Umsetzung nach der Zusage nicht aufzuschieben, die Gewerke zeitlich zu koordinieren und die Rechnungen und Nachweise laufend zu sammeln, statt am Ende. Wer die letzte Rechnung erhält, sollte die Nachweiseinreichung sofort anstoßen, um die 6-Monats-Frist nicht zu reißen.
Die Auszahlung folgt der Prüfung
Nach Einreichung der Nachweise prüft die KfW und zahlt erst danach aus. Zwischen letzter Rechnung und Geldeingang liegt also noch die Bearbeitungszeit, die einzuplanen ist. Wer die Nachweise vollständig und korrekt einreicht, verkürzt diese Phase, während fehlende Belege zu Rückfragen und Verzögerung führen. Sinnvoll ist deshalb, schon während der Umsetzung an die spätere Nachweisführung zu denken: Rechnungen, Fachunternehmererklärungen und die Bestätigung nach Durchführung gehören geordnet abgelegt, damit am Ende nichts fehlt. So wird aus der bindenden Frist kein Risiko, sondern ein planbarer Abschluss.
Was dabei häufig schiefgeht
Der erste Fehler ist, die Frist ab Baubeginn statt ab Zusage zu rechnen, was zu einem zu späten Abschluss führt. Der zweite ist, die 6-Monats-Frist nach der letzten Rechnung zu übersehen und die Nachweise liegen zu lassen. Der dritte ist, auf eine Verlängerung zu hoffen, die es standardmäßig nicht gibt. Wer den Zeitplan von Anfang an ernst nimmt, vermeidet, dass eine korrekt beantragte Förderung an der Umsetzung scheitert.
Häufige Fragen
Ab wann laufen die 36 Monate?
Kann ich die Frist verlängern lassen?
Weitere Verfahrensthemen stehen in der Cluster-Übersicht Verfahren und Fehler.
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