Konditionen auf dem Stand der BEG-Reform vom 21.07.2026 Nächste Absenkung: 01.02.2027
Mehrfamilienhaus und Eigentuemergemeinschaft

Heizungsförderung im Mehrfamilienhaus: die Staffelung je Wohneinheit

Stand: 21.07.2026

Im Mehrfamilienhaus werden die förderfähigen Kosten der Heizungsförderung nicht pauschal, sondern je Wohneinheit angesetzt. Für die erste Wohneinheit gelten 28.000 Euro, für die Einheiten zwei bis sechs je 15.000 Euro und ab der siebten je 8.000 Euro. Genau diese Staffelung übersehen Eigentümer kleiner Mehrfamilienhäuser am häufigsten, und genau hier liegt der größte Unterschied zur Rechnung fürs Einfamilienhaus.

Wie sich die Höchstkosten summieren

Die Bemessungsgrundlage wächst mit jeder Einheit, aber degressiv: Die erste Einheit bringt am meisten, ab der siebten flacht die Kurve ab. Für ein Haus mit drei Wohneinheiten ergeben sich 58.000 Euro, für sechs Einheiten 103.000 Euro und für acht Einheiten 119.000 Euro förderfähige Kosten.

Förderfähige Höchstkosten nach Zahl der Wohneinheiten
  • Erste Wohneinheit28.000 €
  • 3 Wohneinheiten (28.000 + 2 × 15.000)58.000 €
  • 6 Wohneinheiten (28.000 + 5 × 15.000)103.000 €
  • 8 Wohneinheiten (+ 2 × 8.000 ab der 7.)119.000 €

Welcher Fördersatz auf diese Kosten wirkt

Auf die gestaffelten Höchstkosten wirkt zunächst die Grundförderung von 30 Prozent, und zwar für alle Einheiten, unabhängig von der Nutzung. Bei sechs Einheiten sind das 30.900 Euro allein aus der Grundförderung. Die Boni, also Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus, kommen nur für die selbst genutzte Einheit hinzu und sind an deren Kostenanteil gebunden.

Beispiel: sechs Wohneinheiten, Grundförderung als belastbare Untergrenze
  • Förderfähige Höchstkosten103.000 €
  • Grundförderung 30 % auf alle Einheiten30.900 €
  • Zuzüglich Boni der selbst genutzten Einheitnach Aufteilung

Der Förderrechner weist bei mehr als einer Einheit bewusst nur diese Untergrenze aus. Das ist kein Fehler, sondern die seriöse Grenze dessen, was sich ohne Aufteilung der Kosten je Einheit sagen lässt. Alles darüber ist Beratungsfall, weil es von der Zuordnung der Kosten und der Nutzung der einzelnen Einheiten abhängt.

Warum die Aufteilung entscheidet

Ob im Haus selbst gewohnt, vermietet oder gemischt genutzt wird, verändert das Ergebnis erheblich. Bei reiner Vermietung bleibt es bei der Grundförderung, dazu die Seite Vermieter: warum nur 30 Prozent bleiben. Bei gemischter Nutzung sind die Boni auf die selbst genutzte Einheit begrenzt, was eine saubere Kostenaufteilung voraussetzt, dazu gemischt genutztes Mehrfamilienhaus. Und wer die Hülle mitsaniert, sollte die systemische Sanierung nach KfW 261 gegen die Einzelmaßnahmen prüfen, wo je Wohneinheit deutlich höhere Kosten ansetzbar sind.

Wer den Antrag stellt

Handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft, hängt die Antragstellung daran, ob die Anlage zum Gemeinschafts- oder zum Sondereigentum gehört. Eine zentrale Heizung ist regelmäßig Gemeinschaftseigentum, eine Etagenheizung Sondereigentum. Wer in welchem Fall den Antrag stellt, klärt die Seite WEG und Heizungsförderung.

Was dabei häufig schiefgeht

Der teuerste Fehler ist, das Mehrfamilienhaus mit den 28.000 Euro einer einzigen Wohneinheit zu rechnen und die Staffelung zu übersehen. Bei sechs Einheiten sind es 103.000 statt 28.000 Euro Bemessungsgrundlage, also mehr als das Dreifache. Der zweite Fehler ist umgekehrt, die Boni auf alle Einheiten zu rechnen, obwohl sie nur die selbst genutzte betreffen. Der dritte ist, die Zahl der Einheiten falsch anzusetzen: Maßgeblich sind abgeschlossene Wohneinheiten, nicht Zimmer oder Parteien.

Häufige Fragen

Gilt die Grundförderung im Mehrfamilienhaus für alle Einheiten?
Ja. Die 30 Prozent Grundförderung wirken auf die gesamten gestaffelten Höchstkosten, unabhängig davon, ob eine Einheit selbst genutzt oder vermietet ist.
Warum zeigt der Rechner ab zwei Einheiten nur die Grundförderung?
Weil Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus an die selbst genutzte Einheit gebunden sind und sich ohne Aufteilung der Kosten je Einheit nicht seriös beziffern lassen. Der Rechner untertreibt bewusst, statt zu überschätzen.

Einen Überblick über das Segment Mehrfamilienhaus und Eigentümergemeinschaft gibt die Cluster-Übersicht.

Was für Ihr Gebäude erreichbar ist, hängt an Wohneinheiten, Nutzung und Einkommen. Der Rechner zeigt die belastbare Untergrenze, den genauen Betrag ermitteln wir nach Aufteilung der Kosten je Einheit.

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