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Mehrfamilienhaus und Eigentuemergemeinschaft

Gemischt genutztes Mehrfamilienhaus: Boni nur für die eigene Einheit

Stand: 21.07.2026

Wird ein Mehrfamilienhaus teils selbst bewohnt und teils vermietet, gilt die Grundförderung von 30 Prozent für alle Einheiten, während Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus nur für die selbst genutzte Einheit greifen. Damit sich diese Boni beziffern lassen, müssen die Kosten der Maßnahme auf die Einheiten aufgeteilt werden. Ohne diese Aufteilung bleibt es bei der Grundförderung als belastbarer Untergrenze.

Was für das ganze Haus gilt und was nicht

Die Grundförderung ist nutzungsunabhängig: Sie wirkt auf die gesamten gestaffelten Höchstkosten, gleich ob eine Einheit selbst genutzt oder vermietet ist. Die Boni dagegen setzen Selbstnutzung voraus. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus sind an die eine Einheit gebunden, in der die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst wohnt. Für die vermieteten Einheiten bleibt es bei 30 Prozent, dazu die Seite Vermieter: warum nur 30 Prozent bleiben.

Warum die Kostenaufteilung nötig ist

Bei einer zentralen Anlage entstehen die Kosten für das ganze Haus. Der Bonus wirkt aber nur auf den Teil, der rechnerisch der selbst genutzten Einheit zuzuordnen ist. Die Aufteilung erfolgt in der Regel nach einem sachgerechten Schlüssel, etwa nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen. Erst wenn dieser Anteil feststeht, lässt sich der auf die eigene Einheit entfallende Bonus berechnen. Genau deshalb weist der Förderrechner ab zwei Einheiten nur die Grundförderung aus: Die Aufteilung ist ein Fall für die Beratung, keine Angabe, die man raten sollte.

Beispiel: vier Einheiten, eine selbst genutzt, zentrale Heizung
  • Förderfähige Höchstkosten (4 Einheiten)73.000 €
  • Grundförderung 30 % auf alle Einheiten21.900 €
  • Auf die eigene Einheit entfallender Kostenanteil (ein Viertel)18.250 €
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16 % auf diesen Anteil2.920 €

Der Bonusanteil in diesem vereinfachten Beispiel entsteht nur auf dem Viertel, das der eigenen Einheit zugeordnet ist. Der Einkommensbonus käme, abhängig vom zu versteuernden Einkommen, auf denselben Anteil hinzu, begrenzt durch die maximale Förderquote von 80 Prozent auf diesen Teil. Die vermieteten drei Viertel bleiben bei der Grundförderung.

Reihenfolge und Nachweis

Die Nutzung ist zum Zeitpunkt der Antragstellung nachzuweisen und sollte nicht kurzfristig geändert werden, nur um Bonusanteile zu vergrößern. Wer eine bislang vermietete Einheit selbst bezieht, sollte das früh und dokumentiert tun. Die grundsätzliche Reihenfolge, erst Antrag dann Auftrag, gilt auch hier, dazu die Seite Antrag vor Auftrag.

Was dabei häufig schiefgeht

Der häufigste Fehler ist, die Boni auf das ganze Haus zu rechnen, obwohl sie nur die eine selbst genutzte Einheit betreffen. Das überschätzt die Förderung deutlich. Der zweite Fehler ist eine unsaubere oder fehlende Kostenaufteilung, die der Antrag aber verlangt. Der dritte ist, die Grundförderung für die vermieteten Einheiten zu vergessen, die sehr wohl zusteht. Wer beides sauber trennt, kommt auf eine belastbare Zahl.

Häufige Fragen

Bekomme ich die Boni für das ganze Haus, wenn ich eine Einheit selbst bewohne?
Nein. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gelten nur für die selbst genutzte Einheit und nur für deren Kostenanteil. Für die übrigen Einheiten bleibt es bei der Grundförderung von 30 Prozent.
Bekommen die vermieteten Einheiten gar keine Förderung?
Doch, die Grundförderung von 30 Prozent gilt für alle Einheiten, auch die vermieteten. Nur die Boni entfallen dort.

Weitere Themen zum Segment stehen in der Cluster-Übersicht Mehrfamilienhaus und WEG.

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