Konditionen auf dem Stand der BEG-Reform vom 21.07.2026 Nächste Absenkung: 01.02.2027
Mehrfamilienhaus und Eigentuemergemeinschaft

Vermieter: warum seit der Reform nur 30 Prozent bleiben

Stand: 21.07.2026

Vermieter erhalten für den Heizungstausch die Grundförderung von 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus setzen Selbstnutzung voraus und stehen Vermietern nicht zu. Mit dem Wegfall des Effizienzbonus zum 21.07.2026 ist auch die letzte Möglichkeit entfallen, ohne Selbstnutzung über die 30 Prozent hinauszukommen.

Woraus sich die 30 Prozent ergeben

Die Förderung baut sich in Schichten auf. Die Grundförderung von 30 Prozent ist nutzungsunabhängig, sie gilt für selbst genutzte und vermietete Einheiten gleichermaßen. Die darüber liegenden Schichten, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus, sind ausdrücklich an die Selbstnutzung geknüpft. Für vermietete Einheiten liegt die maximale Förderquote deshalb bei 30 Prozent.

Was die Reform daran geändert hat

Vor der Reform konnte immerhin der Effizienzbonus von 5 Prozent auch ohne Selbstnutzung greifen, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt waren. Dieser Bonus ist entfallen, das natürliche Kältemittel ist jetzt Standardanforderung statt Zuschlag, dazu die Seite Effizienzbonus entfallen. Für Vermieter bedeutet das: Die erreichbare Quote ist auf die Grundförderung zusammengeschmolzen.

Beispiel: vermietetes Mehrfamilienhaus mit sechs Einheiten
  • Förderfähige Höchstkosten (6 Einheiten)103.000 €
  • Grundförderung 30 %30.900 €
  • Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonusentfallen
  • Zuschuss30.900 €

Auch wenn die Quote niedriger ist, bleibt der absolute Betrag im Mehrfamilienhaus erheblich, weil die Bemessungsgrundlage mit jeder Einheit steigt. 30.900 Euro Zuschuss allein aus der Grundförderung sind kein kleiner Posten. Den Betrag für Ihr Objekt zeigt der Förderrechner, wenn Sie die Nutzung auf vermietet stellen.

Was für Vermieter zusätzlich zählt

Der Zuschuss ist nur ein Teil der Rechnung. Der nicht geförderte Anteil der Kosten lässt sich über den Ergänzungskredit zinsverbilligt finanzieren. Bei einer umfassenden Sanierung kann außerdem die systemische Förderung nach KfW 261 mit deutlich höheren förderfähigen Kosten je Wohneinheit interessanter sein als die reine Heizungsförderung. Ob und wie sich Kosten steuerlich geltend machen lassen, ist eine Frage für die steuerliche Beratung, nicht für die Förderberatung.

Auch für Vermieter zählt der Zeitpunkt

Zwar sinkt die Grundförderung von 30 Prozent nicht, wohl aber der förderfähige Höchstbetrag. Ab 01.02.2027 fällt der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro. Für ein Mehrfamilienhaus summiert sich das über die Einheiten, weil jede Absenkung die Bemessungsgrundlage schmälert. Wer eine Sanierung ohnehin plant, verschenkt durch Warten also Bemessungsgrundlage, selbst wenn der Prozentsatz gleich bleibt. Für Wärmepumpen kommt ab dem ersten Quartal 2027 die Absenkung der Grundförderung hinzu, ausgeglichen nur bei Fertigung in der EU.

Was dabei häufig schiefgeht

Der erste Fehler ist, mit den Boni zu kalkulieren, die es bei Vermietung nicht gibt, und so die Förderung deutlich zu überschätzen. Der zweite ist, den entfallenen Effizienzbonus noch einzuplanen. Der dritte ist, die Heizungsförderung isoliert zu betrachten, statt bei ohnehin anstehender Sanierung den systemischen Weg und den Ergänzungskredit gegenzurechnen. Für Vermieter liegt der Hebel weniger in der Quote als in der Kombination der Programme.

Häufige Fragen

Bekommen Vermieter wirklich keinen einzigen Bonus?
Für den Heizungstausch nach der Reform nicht. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus setzen Selbstnutzung voraus, der Effizienzbonus ist entfallen. Es bleibt die Grundförderung von 30 Prozent.
Lohnt sich die Förderung für Vermieter dann überhaupt?
Ja, weil die Bemessungsgrundlage im Mehrfamilienhaus mit jeder Einheit steigt. Bei sechs Einheiten sind es 30.900 Euro Zuschuss allein aus der Grundförderung, dazu Ergänzungskredit und gegebenenfalls die systemische Sanierung.

Weitere Themen zum Segment stehen in der Cluster-Übersicht Mehrfamilienhaus und WEG.

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