Konditionen auf dem Stand der BEG-Reform vom 21.07.2026 Nächste Absenkung: ab 01.02.2027 (Klimageschwindigkeitsbonus und Foerderhoechstbetrag der ersten Wohneinheit)
Mehrfamilienhaus und Eigentuemergemeinschaft

Vermieter: warum seit der Reform nur 30 Prozent bleiben

Stand: 21.07.2026

Vermieter erhalten für den Heizungstausch die Grundförderung von 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus setzen Selbstnutzung voraus und stehen Vermietern nicht zu. Ohne selbst genutzte Einheit bleibt es daher bei den 30 Prozent.

Woraus sich die 30 Prozent ergeben

Die Förderung baut sich in Schichten auf. Die Grundförderung von 30 Prozent ist nutzungsunabhängig, sie gilt für selbst genutzte und vermietete Einheiten gleichermaßen. Die darüber liegenden Schichten, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus, sind ausdrücklich an die Selbstnutzung geknüpft. Für vermietete Einheiten liegt die maximale Förderquote deshalb bei 30 Prozent.

Warum die Boni nicht greifen

Die Bausteine oberhalb der Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus, sind an die Selbstnutzung gebunden. Ohne selbst genutzte Einheit greift daher allein die Grundförderung. Für Vermieter bedeutet das: Die erreichbare Quote entspricht der Grundförderung von 30 Prozent.

Beispiel: vermietetes Mehrfamilienhaus mit sechs Einheiten
  • Förderfähige Höchstkosten (6 Einheiten)103.000 €
  • Grundförderung 30 %30.900 €
  • Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonusnicht anwendbar
  • Zuschuss30.900 €

Auch wenn die Quote niedriger ist, bleibt der absolute Betrag im Mehrfamilienhaus erheblich, weil die Bemessungsgrundlage mit jeder Einheit steigt. 30.900 Euro Zuschuss allein aus der Grundförderung sind kein kleiner Posten. Den Betrag für Ihr Objekt zeigt der Förderrechner, wenn Sie die Nutzung auf vermietet stellen.

Was für Vermieter zusätzlich zählt

Der Zuschuss ist nur ein Teil der Rechnung. Der nicht geförderte Anteil der Kosten lässt sich über den Ergänzungskredit zinsverbilligt finanzieren. Bei einer umfassenden Sanierung kann außerdem die systemische Förderung nach KfW 261 mit deutlich höheren förderfähigen Kosten je Wohneinheit interessanter sein als die reine Heizungsförderung. Ob und wie sich Kosten steuerlich geltend machen lassen, ist eine Frage für die steuerliche Beratung, nicht für die Förderberatung.

Was für Vermieter beim Zeitpunkt zählt

Die Grundförderung von 30 Prozent ist der stabile Kern der Vermieterförderung, an ihr ändert sich auf absehbare Zeit nichts. Die an die Selbstnutzung gebundenen Boni sinken zwar ab 01.02.2027 erstmals, das betrifft Vermieter aber nicht, solange sie nicht selbst einziehen. Für Vermieter liegt der Hebel deshalb weniger im Zeitpunkt als in der Kombination von Heizungsförderung, Ergänzungskredit und, bei umfassender Sanierung, der systemischen Förderung nach KfW 261.

Was dabei häufig schiefgeht

Der erste Fehler ist, mit den Boni zu kalkulieren, die es bei Vermietung nicht gibt, und so die Förderung deutlich zu überschätzen. Der zweite ist, mit dem entfallenen Effizienzbonus zu rechnen, den es seit der Reform ohnehin nicht mehr gibt. Der dritte ist, die Heizungsförderung isoliert zu betrachten, statt bei ohnehin anstehender Sanierung den systemischen Weg und den Ergänzungskredit gegenzurechnen. Für Vermieter liegt der Hebel weniger in der Quote als in der Kombination der Programme.

Häufige Fragen

Bekommen Vermieter wirklich keinen einzigen Bonus?
Für den Heizungstausch bei reiner Vermietung nicht. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus setzen Selbstnutzung voraus. Es bleibt die Grundförderung von 30 Prozent.
Lohnt sich die Förderung für Vermieter dann überhaupt?
Ja, weil die Bemessungsgrundlage im Mehrfamilienhaus mit jeder Einheit steigt. Bei sechs Einheiten sind es 30.900 Euro Zuschuss allein aus der Grundförderung, dazu Ergänzungskredit und gegebenenfalls die systemische Sanierung.

Weitere Themen zum Segment stehen in der Cluster-Übersicht Mehrfamilienhaus und WEG.

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