Konditionen auf dem Stand der BEG-Reform vom 21.07.2026 Nächste Absenkung: ab 2029 (Klimageschwindigkeitsbonus)
Die Reform vom 21. Juli 2026

Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent

Stand: 21.07.2026

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt seit dem 21.07.2026 20 Prozent. Er belohnt den schnellen Austausch einer alten, funktionierenden Heizung und setzt Selbstnutzung voraus. Er gilt bis 31.12.2028 in voller Höhe und sinkt danach ab 01.01.2029 schrittweise ab. Damit ist er der Teil der Förderung, bei dem der Zeitpunkt am meisten ausmacht.

Wer den Bonus bekommt

Nur bei Selbstnutzung. Austausch einer funktionsfaehigen Oel-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung, oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Fachgerechte Entsorgung erforderlich.

Der entscheidende Punkt: Der Bonus ist an die Selbstnutzung gebunden. Vermieter erhalten ihn nicht, dazu die Seite Vermieter: warum nur 30 Prozent bleiben. Im Mehrfamilienhaus gilt er nur für die selbst genutzte Einheit, nicht für das ganze Gebäude.

Der Absenkungsplan

Der Bonus wird bis Ende 2028 in voller Höhe gewährt und sinkt danach terminiert und damit planbar in Schritten von 3 Prozentpunkten:

Klimageschwindigkeitsbonus und Absenkungsplan
  • bis 31.12.202820 %
  • ab 01.01.202917 %
  • ab 01.01.203114 %
  • ab 01.01.203311 %

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der des Einbaus. Wer den Antrag jetzt stellt, sichert den aktuellen Satz, auch wenn die Umsetzung später erfolgt.

Was der Bonus wert ist

Beispiel: eine selbst genutzte Wohneinheit
  • Förderfähige Höchstkosten30.000 €
  • Grundförderung 30 %9.000 €
  • Klimageschwindigkeitsbonus 20 %6.000 €
  • Unterschied bei 17 % ab ab 01.01.2029minus 900 €

Allein der Schritt von 20 auf 17 Prozent kostet in diesem Beispiel 900 Euro. Der Förderrechner zeigt den Bonus in Ihrem Fall.

Welche Altanlage qualifiziert

Der Bonus ist ein Beschleuniger: Er belohnt, wer eine noch funktionierende, aber klimaschädliche Heizung vorzeitig ersetzt. Qualifiziert ist der Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung unabhängig vom Alter, sowie einer Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Wer eine ohnehin defekte Heizung ersetzt, erfüllt die Beschleunigungslogik nicht in jedem Fall, hier ist die Konstellation genau zu prüfen. Die fachgerechte Entsorgung oder Stilllegung der Altanlage ist nachzuweisen, sie ist Teil der Bedingung.

Antragszeitpunkt schlägt Einbauzeitpunkt

Für die Höhe des Bonus zählt der Zeitpunkt der Antragstellung. Wer den Antrag vor einer Absenkungsstufe stellt, sichert den höheren Satz, auch wenn der Einbau erst Monate später erfolgt. Da die Maßnahme ohnehin innerhalb von 36 Monaten abzuschließen ist, entsteht dadurch kein Zeitdruck beim Bau, wohl aber beim Antrag. Das ist der Hebel, den viele übersehen: Nicht der Handwerkertermin entscheidet über den Satz, sondern das Antragsdatum.

Im Mehrfamilienhaus nur für die eigene Einheit

Wie der Einkommensbonus ist der Klimageschwindigkeitsbonus an die selbst genutzte Wohneinheit gebunden. Bei einer zentralen Anlage im Mehrfamilienhaus muss der auf die eigene Einheit entfallende Kostenanteil bestimmt werden, bevor sich der Bonus beziffern lässt. Für vermietete Einheiten entfällt er, dazu die Seite Vermieter: warum nur 30 Prozent bleiben.

Was dabei häufig schiefgeht

Der erste Fehler ist die Annahme, der Bonus stehe jedem zu. Er setzt Selbstnutzung und den Austausch einer qualifizierten Altheizung voraus. Der zweite Fehler ist, die Absenkung zu unterschätzen: Wer über den Stichtag Ende 2028 hinaus wartet, verliert 3 Prozentpunkte, und das auf die volle förderfähige Kostenbasis. Der dritte ist die fehlende Entsorgung des Nachweises: Ohne fachgerechte Entsorgung der Altanlage ist der Bonus gefährdet.

Häufige Fragen

Bekommen Vermieter den Klimageschwindigkeitsbonus?
Nein. Der Bonus setzt Selbstnutzung voraus. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 Prozent, aber weder den Klimageschwindigkeits- noch den Einkommensbonus.
Zählt für die Höhe das Antrags- oder das Einbaudatum?
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Wer vor einer Absenkungsstufe beantragt, sichert den höheren Satz, auch wenn der Einbau später erfolgt. Die Maßnahme ist dann innerhalb von 36 Monaten abzuschließen.

Die weiteren zeitkritischen Themen stehen in der Übersicht zur Reform 2026.

Was für Ihr Gebäude erreichbar ist, hängt an Wohneinheiten, Nutzung und Einkommen. Der Rechner zeigt die belastbare Untergrenze, den genauen Betrag ermitteln wir nach Aufteilung der Kosten je Einheit.

Zum Förderrechner Fall prüfen lassen

Förderanfrage

Wir prüfen Ihren Fall und nennen den erreichbaren Betrag

Sie schildern kurz Ihr Gebäude und Vorhaben, wir antworten innerhalb von zwei Werktagen mit einer ersten Einschätzung: welche Programme greifen, welcher Betrag realistisch ist und was als Nächstes zu tun wäre. Kostenfrei und ohne Verpflichtung. Wenn sich für Ihr Gebäude nichts Sinnvolles kombinieren lässt, sagen wir das ehrlich.

Lieber direkt schreiben? info@förderkern.de · Ausführlicher geht die kostenlose Förderanalyse.

Kostenlos & unverbindlich