Konditionen auf dem Stand der BEG-Reform vom 21.07.2026 Nächste Absenkung: ab 01.02.2027 (Klimageschwindigkeitsbonus und Foerderhoechstbetrag der ersten Wohneinheit)
Die Reform vom 21. Juli 2026

Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent

Stand: 21.07.2026

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt seit dem 21.07.2026 16 Prozent. Er belohnt den schnellen Austausch einer alten, funktionierenden Heizung und setzt Selbstnutzung voraus. Er gilt bis 31.01.2027 in dieser Höhe und sinkt ab 01.02.2027 erstmals, danach halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte. Damit ist er der Teil der Förderung, bei dem der Zeitpunkt am meisten ausmacht.

Wer den Bonus bekommt

Nur bei Selbstnutzung. Fuer den Austausch einer funktionstuechtigen Oel-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung unabhaengig vom Alter, oder einer funktionstuechtigen Gas- oder Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurueckliegt.

Der entscheidende Punkt: Der Bonus ist an die Selbstnutzung gebunden. Vermieter erhalten ihn nicht, dazu die Seite Vermieter: warum nur 30 Prozent bleiben. Im Mehrfamilienhaus gilt er nur für die selbst genutzte Einheit, nicht für das ganze Gebäude.

Der Absenkungsplan

Der Bonus sinkt terminiert und damit planbar. Erstmals ab 01.02.2027, danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um jeweils 4 Prozentpunkte. Bei Antragstellung ab dem 1. August 2028 wird er nicht mehr gewährt:

Klimageschwindigkeitsbonus und Absenkungsplan
  • bis 31.01.202716 %
  • ab 01.02.202712 %
  • ab 01.08.20278 %
  • ab 01.02.20284 %
  • ab 01.08.20280 %

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der des Einbaus. Wer den Antrag jetzt stellt, sichert den aktuellen Satz, auch wenn die Umsetzung später erfolgt.

Was der Bonus wert ist

Beispiel: eine selbst genutzte Wohneinheit
  • Förderfähige Höchstkosten28.000 €
  • Grundförderung 30 %8.400 €
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16 %4.480 €
  • Unterschied bei 12 % ab ab 01.02.2027minus 1.120 €

Allein der erste Absenkungsschritt von 16 auf 12 Prozent kostet in diesem Beispiel 1.120 Euro. Der Förderrechner zeigt den Bonus in Ihrem Fall.

Welche Altanlage qualifiziert

Der Bonus ist ein Beschleuniger: Er belohnt, wer eine noch funktionierende, aber klimaschädliche Heizung vorzeitig ersetzt. Qualifiziert ist der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung unabhängig vom Alter, sowie einer Gas- oder Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Wer eine ohnehin defekte Heizung ersetzt, erfüllt die Beschleunigungslogik nicht in jedem Fall, hier ist die Konstellation genau zu prüfen.

Antragszeitpunkt schlägt Einbauzeitpunkt

Für die Höhe des Bonus zählt der Zeitpunkt der Antragstellung. Wer den Antrag vor einer Absenkungsstufe stellt, sichert den höheren Satz, auch wenn der Einbau erst Monate später erfolgt. Da die Maßnahme ohnehin innerhalb von 36 Monaten abzuschließen ist, entsteht dadurch kein Zeitdruck beim Bau, wohl aber beim Antrag. Das ist der Hebel, den viele übersehen: Nicht der Handwerkertermin entscheidet über den Satz, sondern das Antragsdatum.

Im Mehrfamilienhaus nur für die eigene Einheit

Wie der Einkommensbonus ist der Klimageschwindigkeitsbonus an die selbst genutzte Wohneinheit gebunden. Bei einer zentralen Anlage im Mehrfamilienhaus muss der auf die eigene Einheit entfallende Kostenanteil bestimmt werden, bevor sich der Bonus beziffern lässt. Für vermietete Einheiten entfällt er, dazu die Seite Vermieter: warum nur 30 Prozent bleiben.

Was dabei häufig schiefgeht

Der erste Fehler ist die Annahme, der Bonus stehe jedem zu. Er setzt Selbstnutzung und den Austausch einer qualifizierten Altheizung voraus. Der zweite Fehler ist, die Absenkung zu unterschätzen: Wer über den ab 01.02.2027 hinaus wartet, verliert 4 Prozentpunkte je Stufe, und das auf die volle förderfähige Kostenbasis. Der dritte ist, mit dem Antrag bis zum Handwerkertermin zu warten, statt frühzeitig zu beantragen und sich den aktuellen Satz zu sichern.

Häufige Fragen

Bekommen Vermieter den Klimageschwindigkeitsbonus?
Nein. Der Bonus setzt Selbstnutzung voraus. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 Prozent, aber weder den Klimageschwindigkeits- noch den Einkommensbonus.
Zählt für die Höhe das Antrags- oder das Einbaudatum?
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Wer vor einer Absenkungsstufe beantragt, sichert den höheren Satz, auch wenn der Einbau später erfolgt. Die Maßnahme ist dann innerhalb von 36 Monaten abzuschließen.

Die weiteren zeitkritischen Themen stehen in der Übersicht zur Reform 2026.

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