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Ergänzungskredit 358 und 359: wofür er sich lohnt

Stand: 21.07.2026

Der Ergänzungskredit 358 und 359 der KfW finanziert den Teil einer Sanierung, den der Zuschuss nicht abdeckt. Er umfasst bis zu 120.000 Euro und ist beim Kredit 358 für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 90.000 Euro zinsverbilligt. Voraussetzung ist eine bereits erteilte Zusage zur Heizungsförderung oder zu einer BAFA-Einzelmaßnahme.

Wofür der Kredit gedacht ist

Ein Zuschuss deckt nie die vollen Kosten. Wer eine Heizung tauscht oder die Hülle saniert, trägt den nicht geförderten Rest selbst, und genau diesen Teil kann der Ergänzungskredit übernehmen. Er ist damit kein eigenes Förderprogramm mit eigenen Sätzen, sondern ein Finanzierungsbaustein, der an eine bestehende Förderung andockt. Ohne Zusage zur Heizungsförderung oder zu einer BAFA-Einzelmaßnahme gibt es ihn nicht.

Der Unterschied zwischen 358 und 359

Beide Kredite finanzieren dasselbe, unterscheiden sich aber beim Zins. Der Kredit 358, auch Ergänzungskredit Plus, ist für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro zinsverbilligt. Der Kredit 359 steht ohne Einkommensgrenze offen, allerdings ohne den zusätzlichen Zinsvorteil. Wer die Einkommensgrenze einhält und selbst nutzt, fährt mit dem 358 günstiger, alle anderen nutzen den 359.

Beispiel: Heizungstausch mit Restfinanzierung
  • Förderfähige Höchstkosten Heizung (1 WE)28.000 €
  • Zuschuss Grundförderung 30 %8.400 €
  • Nicht bezuschusster Anteil (ohne Boni)19.600 €
  • Finanzierbar über Ergänzungskreditbis 120.000 €

Auch Kosten oberhalb der förderfähigen Höchstgrenze lassen sich über den Kredit abdecken, denn der Kreditrahmen von 120.000 Euro liegt deutlich über den förderfähigen Höchstkosten der Heizung. Den Zuschussteil zeigt der Förderrechner, die Finanzierung des Rests planen wir im Gespräch.

Für wen sich der Kredit besonders lohnt

Interessant ist der Ergänzungskredit vor allem, wenn die Maßnahme die förderfähigen Höchstkosten übersteigt oder wenn Eigenmittel knapp sind. Für Vermieter ist er oft der eigentliche Hebel, weil dort die Zuschussquote bei 30 Prozent gedeckelt ist, dazu die Seite Vermieter: warum nur 30 Prozent bleiben. Bei umfassender Sanierung ist zu prüfen, ob statt Einzelmaßnahmen der systemische Weg nach KfW 261 mit eigenem Tilgungszuschuss günstiger ist.

Wie der Kredit beantragt wird

Der Ergänzungskredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern über die eigene Bank beantragt, die den Kredit durchleitet. Der Ablauf setzt auf der Förderzusage auf: Erst liegt die Zusage zur Heizungsförderung oder zur BAFA-Einzelmaßnahme vor, dann folgt der Kreditantrag über die Hausbank. Deshalb gehört das Finanzierungsgespräch mit der Bank in die Planung, sobald die Förderung absehbar ist, nicht erst danach. Wer die Reihenfolge einhält, sichert sich den zinsverbilligten Kredit 358, sofern die Einkommensgrenze eingehalten ist, und finanziert den Rest der Maßnahme planbar.

Was dabei häufig schiefgeht

Der erste Fehler ist, den Kredit ohne vorherige Förderzusage zu beantragen, was nicht funktioniert, weil er eine Zusage voraussetzt. Der zweite ist, den 359 zu nehmen, obwohl die Einkommensgrenze für den zinsverbilligten 358 eingehalten wäre. Der dritte ist, den Kredit isoliert zu betrachten, statt Zuschuss, Kredit und gegebenenfalls die systemische Sanierung zusammen zu rechnen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Ergänzungskredit?
Bis zu 120.000 Euro. Er finanziert den nicht bezuschussten Teil einer geförderten Sanierung und setzt eine Zusage zur Heizungsförderung oder zu einer BAFA-Einzelmaßnahme voraus.
Wer bekommt den zinsverbilligten Kredit 358?
Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro. Ohne Einkommensgrenze steht der Kredit 359 offen, jedoch ohne den zusätzlichen Zinsvorteil.

Weitere Wege der Kombination stehen in der Cluster-Übersicht Programme kombinieren.

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