Konditionen auf dem Stand der BEG-Reform vom 21.07.2026 Nächste Absenkung: 01.02.2027
Dies ist ein Musterbeispiel mit erfundenen Eckdaten. Es zeigt Aufbau, Optik und Tiefe der Förderanalyse. Ihre Analyse wird auf Ihr Gebäude gerechnet.
Förderkern
Förderanalyse
Musterbeispiel

Mehrfamilienhaus, sechs Wohneinheiten, Frankfurt am Main

Konditionsstand 21.07.2026  ·  Referenz MUSTER-06  ·  Förderkern

01Ausgangslage

Gründerzeit-Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten. Eine Einheit wird von der Eigentümerin selbst bewohnt, fünf sind vermietet. Geplant sind der Austausch der zentralen Gasheizung gegen eine Wärmepumpe (rund 120.000 Euro) und eine Dämmung von Fassade und Dach samt Fenstertausch (rund 220.000 Euro). Zu versteuerndes Haushaltseinkommen der Eigentümerin rund 40.000 Euro, keine minderjährigen Kinder.

02Zutreffende Programme und erreichbarer Betrag

Für dieses Gebäude greifen zwei Wege parallel: die Heizungsförderung über die KfW und die Einzelmaßnahmen an der Hülle über das BAFA. Beide fördern unterschiedliche Kostenpositionen und lassen sich kombinieren.

Heizungsförderung KfW 458
  • Förderfähige Höchstkosten, 6 Wohneinheiten103.000 €
  • Grundförderung 30 % auf alle Einheiten30.900 €
  • Kostenanteil der selbst genutzten Einheit (1 von 6)17.167 €
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16 % auf diesen Anteil2.747 €
  • Einkommensbonus 30 % auf diesen Anteil5.150 €
  • Zuschuss Heizung gesamt38.797 €

Die Grundförderung kommt allen Einheiten zugute. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gelten nur für die selbst genutzte Einheit und wurden hier auf deren Kostenanteil gerechnet. Genau diese Aufteilung ist der Kern der Prüfung, der einfache Rechner weist bei mehreren Einheiten nur die Grundförderung als Untergrenze aus.

Gebäudehülle, BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA), mit iSFP
  • Förderfähige Kosten (unter dem Deckel von 360.000 € bei 6 WE)220.000 €
  • Grundzuschuss 15 %33.000 €
  • iSFP-Bonus 5 % auf den Anteil über 180.000 €2.000 €
  • Zuschuss Gebäudehülle gesamt35.000 €
Erreichbarer Zuschuss gesamt
Heizung 38.797 € + Gebäudehülle 35.000 €
73.797 €

03Kombinierbarkeit

Heizung und Hülle laufen über getrennte Anträge bei KfW und BAFA. Dieselbe Kostenposition darf nur einmal gefördert werden, die Heizungskosten gehören in den KfW-Antrag, die Dämmkosten in den BAFA-Antrag. Der nicht bezuschusste Teil, hier vor allem der Eigenanteil an der Hülle, ist über den Ergänzungskredit 358/359 bis 120.000 Euro zinsverbilligt finanzierbar. Eine systemische Sanierung nach KfW 261 wäre die Alternative zur Einzelmaßnahme, sie lohnt sich, sobald weitere Gewerke hinzukommen und die Kostenbasis der Einzelmaßnahmen nicht mehr reicht.

04Empfohlene Antragsreihenfolge

  1. Beschluss der Eigentümerversammlung zur Heizungssanierung am Gemeinschaftseigentum, mit Vollmacht an die Verwaltung.
  2. Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten, Erstellung der Bestätigung zum Antrag mit der 15-stelligen Nummer.
  3. Antragstellung bei KfW (Heizung) und BAFA (Hülle) jeweils vor der Auftragsvergabe.
  4. Verträge nur mit aufschiebender Bedingung, gekoppelt an die Förderzusage.
  5. Nach Zusage Umsetzung, Abschluss binnen 36 Monaten, dann Nachweise und Auszahlung.

05Ausschluss- und Risikopunkte für diesen Fall

  • Die fünf vermieteten Einheiten erhalten nur die Grundförderung, keine Boni. Das ist in der Rechnung oben bereits berücksichtigt.
  • Wird der Auftrag vor dem Antrag vergeben, etwa unter Zeitdruck bei einem Heizungsausfall, entfällt die gesamte Förderung.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027. Ein Antrag davor sichert den höheren Satz.
  • Die Kostenaufteilung je Einheit muss sauber dokumentiert sein, sonst ist der auf die Selbstnutzung entfallende Bonus nicht durchsetzbar.

06Nächste Schritte

Vorbereitung des Versammlungsbeschlusses, Auswahl eines gelisteten Experten vor Ort und Terminplanung, damit Beschluss, Bestätigung und Antrag vor der Beauftragung stehen. Auf Wunsch übernehmen wir die Koordination.

Dieser Report ist eine unverbindliche Orientierung, kein Förderbescheid und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind ausschließlich die geltenden Förderrichtlinien und der Bescheid der KfW beziehungsweise des BAFA. Anträge auf Bundesförderung können nur über in der Energieeffizienz-Expertenliste geführte Personen gestellt werden.