Denkmalschutz und die Klasse Effizienzhaus Denkmal
Für Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gibt es die eigene Effizienzhaus-Stufe Effizienzhaus Denkmal. Sie erlaubt einen höheren Wärmeverlust nach der Sanierung als die übrigen Stufen, weil sich am geschützten Bestand nicht alles dämmen lässt. Über den Kredit KfW 261 ist damit ein Tilgungszuschuss von 5 Prozent mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 10 Prozent mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichbar, auf bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.
Warum es die Denkmal-Klasse gibt
Ein Baudenkmal lässt sich nicht behandeln wie ein Bau der Nachkriegszeit. Eine Außendämmung, die die Fassade verändert, ist häufig unzulässig, historische Fenster stehen unter Schutz. Die Klasse Effizienzhaus Denkmal trägt dem Rechnung: Sie fordert nach der Sanierung ein weniger strenges energetisches Niveau als etwa das Effizienzhaus 55, verlangt aber weiterhin ein schlüssiges Gesamtkonzept. So bleibt die Förderung erreichbar, auch wenn nicht jede Maßnahme möglich ist.
Was erreichbar ist
Die Förderung läuft über den Kredit KfW 261 mit den förderfähigen 150.000 Euro je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss richtet sich nach der Klasse:
- Effizienzhaus Denkmal, Erneuerbare-Energien-Klasse5 %
- Effizienzhaus Denkmal, Nachhaltigkeits-Klasse10 %
- Zuschuss bei NH-Klasse auf 150.000 €bis 15.000 €
Auch einzelne Maßnahmen sind möglich, etwa eine Innendämmung oder der Austausch der Heizung. Sie laufen über die BEG-Einzelmaßnahmen mit 15 Prozent, sofern die Denkmalschutzbehörde sie genehmigt. Die Heizung selbst wird wie sonst über die Heizungsförderung gefördert.
Die Genehmigung gehört an den Anfang
Bei Baudenkmälern sind die erforderlichen Abstimmungsnachweise und die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde oder der sonst zuständigen Behörde vorzulegen. Das ist kein Formalakt am Ende, sondern eine Voraussetzung, die die Maßnahmen erst definiert: Was die Behörde nicht erlaubt, kann nicht geplant und nicht gefördert werden. Deshalb steht die Abstimmung mit der Behörde vor der energetischen Planung, nicht danach.
Innendämmung und andere denkmalverträgliche Wege
Wo die Fassade nicht angetastet werden darf, führt der Weg oft über die Innendämmung, die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Kellers und über den Austausch der Heizung. Diese Maßnahmen verändern das äußere Erscheinungsbild nicht und sind deshalb im Denkmal eher genehmigungsfähig. Historische Fenster lassen sich mitunter ertüchtigen statt ersetzen. Welche Kombination am konkreten Objekt zulässig und energetisch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab und gehört gemeinsam mit der Denkmalschutzbehörde und einem Energieeffizienz-Experten festgelegt, bevor die Förderung beantragt wird. So bleibt die Klasse Effizienzhaus Denkmal erreichbar, ohne die Substanz zu gefährden.
Was dabei häufig schiefgeht
Der erste Fehler ist, das Denkmal wie einen normalen Altbau zu planen und Maßnahmen vorzusehen, die der Denkmalschutz nicht zulässt. Der zweite ist, die Genehmigung zu spät einzuholen, sodass die Planung nicht trägt. Der dritte ist, die reduzierten Anforderungen der Denkmal-Klasse mit einem Verzicht auf ein Gesamtkonzept zu verwechseln: Auch hier ist ein Konzept nötig, es darf nur ein höheres Restniveau haben. Ein gelisteter Experte ordnet ein, was am konkreten Objekt geht.
Häufige Fragen
Welchen Tilgungszuschuss gibt es beim Effizienzhaus Denkmal?
Muss ich beim Denkmal alle energetischen Anforderungen erfüllen?
Weitere Wege der Kombination stehen in der Cluster-Übersicht Programme kombinieren.
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