KfW 266: Gewerbe zu Wohnen
Wer leerstehende Büros, Läden oder andere beheizte Gewerbeflächen zu Wohnraum umbaut, kann über das Programm Gewerbe zu Wohnen einen Direktzuschuss von bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit erhalten. Anders als bei KfW 261 ist das kein Kredit, sondern ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Das Programm ist zeitlich befristet und mit einem festen Budget ausgestattet.
Was gefördert wird
Direktzuschuss fuer die Umwidmung von beheizten Nichtwohngebaeuden oder Nichtwohnflaechen zu Wohnraum. Bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, kein Kredit. Es muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen, und je Wohneinheit ist mindestens der Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien oder Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien zu erreichen. Das Programm laeuft vom 01.07.2026 bis 31.12.2026, das Budget betraegt 300 Millionen Euro, die Umsetzungsfrist 54 Monate. Antrag vor Vorhabenbeginn, gelisteter Energieeffizienz-Experte erforderlich.
Die Eckdaten
- Zuschuss je neuer Wohneinheitbis 30.000 €
- MindeststandardEH 85 EE
- Programmlaufzeit01.07.2026 bis 31.12.2026
- Umsetzungsfrist54 Monate
- Budget insgesamt300 Mio. €
Je Wohneinheit ist mindestens der Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien oder Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien zu erreichen. Bei drei neu geschaffenen Wohnungen ergibt sich damit ein Zuschuss von bis zu 90.000 Euro. Weil das Budget von 300 Millionen Euro begrenzt und das Programm bis 31.12.2026 befristet ist, zählt hier der frühe Antrag besonders.
Abgrenzung zu den anderen Programmen
Gewerbe zu Wohnen setzt an der Umwidmung an, also am Entstehen neuen Wohnraums aus bisheriger Nichtwohnfläche. Die energetische Sanierung bestehenden Wohnraums läuft dagegen über KfW 261 oder die Einzelmaßnahmen. Für den Standard, der nach dem Umbau erreicht werden muss, ist wiederum die Effizienzhaus-Logik maßgeblich, sodass sich die Programme in der Planung berühren. Ein gelisteter Experte ist auch hier Pflicht, dazu die Seite warum der Experte Pflicht ist.
Reihenfolge und Frist
Wie bei allen Programmen der Bundesförderung gilt: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, der Beginn vor der Zusage schadet der Förderung. Die Umsetzung hat 54 Monate Zeit, was bei einem Umbau angemessen ist, aber sauber geplant sein will. Die Grundregel zur Reihenfolge steht auf der Seite Antrag vor Auftrag.
Für wen sich die Umwidmung lohnt
Das Programm zielt auf einen wohnungspolitischen Hebel: leerstehende Gewerbeflächen in Innenstädten und Ortskernen zu Wohnraum zu machen. Für Eigentümer eines gemischt genutzten Hauses, in dem eine Ladenfläche oder ein Büro dauerhaft leer steht, kann die Umwidmung doppelt sinnvoll sein, weil neuer, vermietbarer Wohnraum entsteht und zugleich der Zuschuss die Umbaukosten senkt. Die Rechnung hängt am Zustand der Fläche, am erreichbaren Effizienzhaus-Standard und an der Frage, ob sich der Wohnraum am Standort vermieten lässt. Weil das Budget begrenzt ist, lohnt eine frühe, belastbare Kalkulation, bevor die Mittel ausgeschöpft sind.
Was dabei häufig schiefgeht
Der erste Fehler ist, das Vorhaben zu beginnen, bevor der Antrag gestellt ist, was die Förderung kostet. Der zweite ist, die Befristung zu unterschätzen: Läuft das Programm aus oder ist das Budget erschöpft, ist der Zuschuss nicht mehr verfügbar. Der dritte ist, den nötigen Effizienzhaus-Standard zu spät einzuplanen, sodass der Umbau ihn nicht erreicht. Ob sich eine Umwidmung trägt, gehört früh und mit Experten geprüft.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss bei Gewerbe zu Wohnen?
Wie lange läuft das Programm?
Weitere Wege der Kombination stehen in der Cluster-Übersicht Programme kombinieren.
Was für Ihr Gebäude erreichbar ist, hängt an Wohneinheiten, Nutzung und Einkommen. Der Rechner zeigt die belastbare Untergrenze, den genauen Betrag ermitteln wir nach Aufteilung der Kosten je Einheit.
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