Effizienzbonus entfallen: was an seine Stelle tritt
Der Effizienzbonus von 5 Prozent ist zum 21.07.2026 ersatzlos entfallen. An seine Stelle tritt kein neuer Zuschlag: Das klimafreundliche Kältemittel, das früher den Bonus auslöste, ist jetzt schlicht Standardanforderung für die Förderung. Für die Wärmepumpe heißt das, dass ein früher eingeplanter Aufschlag von 5 Prozentpunkten wegfällt.
Was der Effizienzbonus war
Bis zur Reform gab es 5 Prozent zusätzlich für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen, sowie für Erd- und Wasserwärmepumpen. Der Bonus sollte die aufwendigere, klimafreundlichere Technik anschieben. Seit dem 21.07.2026 ist das natürliche Kältemittel keine Kür mehr, die belohnt wird, sondern eine Bedingung, ohne die es die Förderung nicht gibt. Der Zuschlag ist damit in die Grundanforderung gewandert.
Auch der Emissionsminderungszuschlag ist weg
Parallel ist der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasseheizungen entfallen. Wer eine Pel- oder Scheitholzheizung plant, kann diesen Festbetrag nicht mehr ansetzen. Der vollständige Überblick über die Reform steht auf der Seite BEG-Reform vom 21. Juli 2026.
Was bleibt
Für die Wärmepumpe bleiben die Grundförderung von 30 Prozent, der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent bei Selbstnutzung und der Einkommensbonus. In der Spitze sind so bis zu 80 Prozent erreichbar, gedeckelt auf die maximale Förderquote.
Ausblick 2027
Ab dem ersten Quartal 2027 kommt eine weitere Änderung, die die Wärmepumpe direkt betrifft: Die Grundförderung sinkt für Wärmepumpen auf 15 Prozent, gleichzeitig wird ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für Geräte aus EU-Fertigung eingeführt. Für ein EU-Gerät bleibt die Förderung damit rechnerisch etwa gleich, für ein Gerät von außerhalb der EU sinkt sie. Wer 2026 saniert, ist von dieser Absenkung noch nicht betroffen.
- Förderfähige Höchstkosten erste Wohneinheit28.000 €
- Grundförderung 30 %8.400 €
- Klimageschwindigkeitsbonus 16 %4.480 €
- Früher zusätzlich Effizienzbonus 5 %entfällt
- Wegfall gegenüber vorher1.400 €
Der Wegfall kostet in diesem Beispiel 1.400 Euro gegenüber der alten Regelung. Ihren konkreten Fall rechnet der Förderrechner mit den aktuellen Sätzen.
Warum der Bonus zur Anforderung wurde
Der Effizienzbonus hatte eine Lenkungsfunktion: Er sollte die klimafreundlichere, aber teurere Technik gegenüber Standardgeräten attraktiv machen. Als sich diese Technik durchgesetzt hat, ist die Logik gekippt. Statt den Einsatz eines natürlichen Kältemittels zu belohnen, wird er nun vorausgesetzt. Wer heute eine Wärmepumpe fördern lassen will, muss diese Anforderung erfüllen, bekommt dafür aber keinen Aufschlag mehr. Aus einem Bonus ist eine Eintrittskarte geworden. Für die Kalkulation heißt das: Die 5 Prozent tauchen in keinem aktuellen Rechenweg mehr auf.
Was das für die Geräteauswahl bedeutet
Die Geräteauswahl folgt jetzt stärker der technischen Eignung und den Betriebskosten als der Förderoptik. Da der Zuschlag für das Kältemittel wegfällt, entscheidet nicht mehr die Förderung über den Gerätetyp, sondern die Frage, welche Anlage zum Gebäude passt. Bei Erd- und Wasserwärmepumpen, die früher besonders vom Bonus profitierten, ist der Wegfall spürbar, sie bleiben technisch aber sinnvoll, wo die baulichen Voraussetzungen stimmen. Die Beratung verschiebt sich damit von der Förderakrobatik zur nüchternen Eignungsprüfung.
Der Zusammenhang mit den anderen Boni
Der Wegfall trifft alle gleich, unabhängig von Einkommen oder Nutzung. Anders als beim Einkommensbonus oder beim Klimageschwindigkeitsbonus gibt es keine Konstellation, in der der Effizienzbonus noch greift. Er ist vollständig aus der Förderung verschwunden. Das macht die Rechnung einfacher, senkt aber für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel die erreichbare Quote gegenüber der Zeit vor der Reform.
Was dabei häufig schiefgeht
Angebote und Rechenbeispiele aus der Zeit vor der Reform führen den Effizienzbonus noch auf. Wer sie ungeprüft übernimmt, plant 5 Prozentpunkte zu viel ein. Der zweite Fehler ist die Annahme, ein natürliches Kältemittel bringe weiterhin extra Förderung. Es ist jetzt Voraussetzung, kein Bonus. Und wer eine Biomasseheizung plant, sollte den entfallenen Zuschlag von 2.500 Euro nicht mehr ansetzen.
Weitere Reformthemen stehen in der Übersicht zur Reform 2026.
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