Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt seit dem 21.07.2026 16 Prozent. Er belohnt den schnellen Austausch einer alten, funktionierenden Heizung und setzt Selbstnutzung voraus. Ab 01.02.2027 sinkt er halbjährlich, bis er 01.08.2028 vollständig entfällt. Damit ist er der Teil der Förderung, bei dem der Zeitpunkt am meisten ausmacht.
Wer den Bonus bekommt
Nur bei Selbstnutzung. Austausch einer funktionsfaehigen Oel-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung, oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Fachgerechte Entsorgung erforderlich.
Der entscheidende Punkt: Der Bonus ist an die Selbstnutzung gebunden. Vermieter erhalten ihn nicht, dazu die Seite Vermieter: warum nur 30 Prozent bleiben. Im Mehrfamilienhaus gilt er nur für die selbst genutzte Einheit, nicht für das ganze Gebäude.
Der Absenkungsplan
Die Absenkung ist terminiert und damit planbar. Sie sinkt in Schritten von vier Prozentpunkten:
- Seit 21.07.202616 %
- Ab 01.02.202712 %
- Ab 01.08.20278 %
- Ab 01.02.20284 %
- Ab 01.08.20280 %
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der des Einbaus. Wer den Antrag jetzt stellt, sichert den aktuellen Satz, auch wenn die Umsetzung später erfolgt.
Was der Bonus wert ist
- Förderfähige Höchstkosten28.000 €
- Grundförderung 30 %8.400 €
- Klimageschwindigkeitsbonus 16 %4.480 €
- Unterschied bei 12 % ab 01.02.2027minus 1.120 €
Allein der Schritt von 16 auf 12 Prozent kostet in diesem Beispiel 1.120 Euro. Der Förderrechner zeigt den Bonus in Ihrem Fall.
Welche Altanlage qualifiziert
Der Bonus ist ein Beschleuniger: Er belohnt, wer eine noch funktionierende, aber klimaschädliche Heizung vorzeitig ersetzt. Qualifiziert ist der Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung unabhängig vom Alter, sowie einer Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Wer eine ohnehin defekte Heizung ersetzt, erfüllt die Beschleunigungslogik nicht in jedem Fall, hier ist die Konstellation genau zu prüfen. Die fachgerechte Entsorgung oder Stilllegung der Altanlage ist nachzuweisen, sie ist Teil der Bedingung.
Antragszeitpunkt schlägt Einbauzeitpunkt
Für die Höhe des Bonus zählt der Zeitpunkt der Antragstellung. Wer den Antrag vor einer Absenkungsstufe stellt, sichert den höheren Satz, auch wenn der Einbau erst Monate später erfolgt. Da die Maßnahme ohnehin innerhalb von 36 Monaten abzuschließen ist, entsteht dadurch kein Zeitdruck beim Bau, wohl aber beim Antrag. Das ist der Hebel, den viele übersehen: Nicht der Handwerkertermin entscheidet über den Satz, sondern das Antragsdatum.
Im Mehrfamilienhaus nur für die eigene Einheit
Wie der Einkommensbonus ist der Klimageschwindigkeitsbonus an die selbst genutzte Wohneinheit gebunden. Bei einer zentralen Anlage im Mehrfamilienhaus muss der auf die eigene Einheit entfallende Kostenanteil bestimmt werden, bevor sich der Bonus beziffern lässt. Für vermietete Einheiten entfällt er, dazu die Seite Vermieter: warum nur 30 Prozent bleiben.
Was dabei häufig schiefgeht
Der erste Fehler ist die Annahme, der Bonus stehe jedem zu. Er setzt Selbstnutzung und den Austausch einer qualifizierten Altheizung voraus. Der zweite Fehler ist, die Absenkung zu unterschätzen: Wer ein halbes Jahr wartet, verliert vier Prozentpunkte, und das auf die volle förderfähige Kostenbasis. Der dritte ist die fehlende Entsorgung des Nachweises: Ohne fachgerechte Entsorgung der Altanlage ist der Bonus gefährdet.
Häufige Fragen
Bekommen Vermieter den Klimageschwindigkeitsbonus?
Zählt für die Höhe das Antrags- oder das Einbaudatum?
Die weiteren zeitkritischen Themen stehen in der Übersicht zur Reform 2026.
Was für Ihr Gebäude erreichbar ist, hängt an Wohneinheiten, Nutzung und Einkommen. Der Rechner zeigt die belastbare Untergrenze, den genauen Betrag ermitteln wir nach Aufteilung der Kosten je Einheit.
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