Konditionen auf dem Stand der BEG-Reform vom 21.07.2026 Nächste Absenkung: 01.02.2027
Die Reform vom 21. Juli 2026

Der neue Einkommensbonus in drei Stufen

Stand: 21.07.2026

Der Einkommensbonus ist seit der Reform dreistufig statt einstufig. Er beträgt 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Über 50.000 Euro gibt es keinen Einkommensbonus mehr.

Welches Einkommen zählt

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, nicht das Bruttoeinkommen. Das ist regelmäßig deutlich niedriger, weil Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten und weitere Posten abgezogen sind. Herangezogen wird üblicherweise der Durchschnitt der vorletzten beiden Jahre. Der Familienzuschlag senkt das anzusetzende Einkommen zusätzlich um 10.000 Euro je minderjährigem Kind.

Nur für die selbst genutzte Einheit

Wie der Klimageschwindigkeitsbonus ist auch der Einkommensbonus an die Selbstnutzung gebunden. Vermieter erhalten ihn nicht. Im Mehrfamilienhaus gilt er nur für die selbst genutzte Wohneinheit, weshalb der Rechner bei mehreren Einheiten bewusst konservativ nur die Grundförderung ausweist.

Die Stufen im Überblick

Einkommensbonus nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen
  • bis 30.000 €40 %
  • bis 40.000 €30 %
  • bis 50.000 €10 %
  • über 50.000 €0 %

Wie sich der Bonus auswirkt

Beispiel: Wohneinheit, Einkommen bis 30.000 €, selbst genutzt
  • Förderfähige Höchstkosten28.000 €
  • Grundförderung 30 % plus Klimabonus 16 % plus Einkommensbonus 40 %86 %
  • Deckel maximale Förderquote80 %
  • Zuschuss, gedeckelt22.400 €

Hier summieren sich die Sätze über den Deckel, sodass am Ende die maximale Förderquote von 80 Prozent greift. Genau dieses Zusammenspiel bildet der Förderrechner ab und zeigt, wo gekappt wird.

Wie das Einkommen nachgewiesen wird

Als Nachweis dienen die Einkommensteuerbescheide. Herangezogen wird der Durchschnitt des zu versteuernden Haushaltseinkommens der beiden Kalenderjahre vor dem Antragsjahr. Zum Haushalt zählen die Antragstellenden und gemeinsam veranlagte Personen. Liegt der aktuelle Bescheid noch nicht vor, verzögert das den Nachweis, deshalb gehört die Frage nach den vorhandenen Bescheiden an den Anfang der Beratung und nicht ans Ende. Wer den Bonus einplant, aber die Bescheide nicht beibringen kann, verliert ihn nicht dauerhaft, muss aber mit Verzögerung rechnen.

Warum die Stufen im Mehrfamilienhaus schwer zu greifen sind

Im selbst genutzten Einfamilienhaus ist der Einkommensbonus eindeutig: ein Haushalt, ein Einkommen, eine Wohneinheit. Im Mehrfamilienhaus gilt er dagegen nur für die selbst genutzte Einheit, und die Kosten der Heizungsanlage müssen dafür anteilig dieser Einheit zugeordnet werden. Ohne diese Aufteilung lässt sich der Bonus nicht seriös beziffern. Genau deshalb weist der Rechner ab zwei Einheiten bewusst nur die Grundförderung aus und benennt den Rest als Beratungsfall, statt eine zu hohe Zahl zu zeigen.

Die Schwelle ist hart, nicht gleitend

Die Staffelung springt an den Grenzen. Ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro bringt 40 Prozent, ein Euro mehr nur noch 30 Prozent. Diese Kante macht den Familienzuschlag so wirksam: Er verschiebt das anzusetzende Einkommen und kann eine Stufe entscheiden. Wer knapp über einer Grenze liegt, sollte prüfen, ob Kinder oder abziehbare Posten das anzusetzende Einkommen unter die Schwelle bringen.

Was dabei häufig schiefgeht

Der häufigste Fehler ist, das Bruttoeinkommen anzusetzen statt des zu versteuernden. Wer brutto knapp über 50.000 Euro liegt, unterstellt sich oft fälschlich keinen Bonus, obwohl das zu versteuernde Einkommen darunterliegt. Der zweite Fehler ist, den Familienzuschlag zu vergessen, der eine Stufe nach unten verschieben kann. Der dritte ist, den Bonus im Mehrfamilienhaus auf alle Einheiten zu rechnen, obwohl er nur die selbst genutzte betrifft.

Häufige Fragen

Wird das Brutto- oder das zu versteuernde Einkommen herangezogen?
Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, nicht das Brutto. Herangezogen wird der Durchschnitt der beiden Kalenderjahre vor dem Antragsjahr, nachgewiesen über die Einkommensteuerbescheide.
Bekommen Vermieter den Einkommensbonus?
Nein. Der Einkommensbonus ist an die Selbstnutzung gebunden. Vermieter erhalten nur die Grundförderung von 30 Prozent.

Die weiteren Reformthemen stehen in der Übersicht zur Reform 2026.

Was für Ihr Gebäude erreichbar ist, hängt an Wohneinheiten, Nutzung und Einkommen. Der Rechner zeigt die belastbare Untergrenze, den genauen Betrag ermitteln wir nach Aufteilung der Kosten je Einheit.

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