Konditionen auf dem Stand der BEG-Reform vom 21.07.2026 Nächste Absenkung: 01.02.2027
Die Reform vom 21. Juli 2026

Die BEG-Reform vom 21. Juli 2026 im Überblick

Stand: 21.07.2026

Zum 21.07.2026 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude überarbeitet worden. Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt, gesenkt wurden der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit und der Klimageschwindigkeitsbonus, der Einkommensbonus wurde neu gestaffelt, und zwei Bestandteile sind ganz entfallen. Wer die Reform kennt, rechnet weiter belastbar, wer mit alten Zahlen plant, verschätzt sich in beide Richtungen.

Was gesenkt wurde

Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit ist von vormals 30.000 Euro auf 28.000 Euro gesunken. Für die Wohneinheiten zwei bis sechs bleiben je 15.000 Euro und ab der siebten je 8.000 Euro ansetzbar. Diese Staffelung ist der eigentliche Hebel im Mehrfamilienhaus, wir erklären sie ausführlich unter Heizungsförderung im Mehrfamilienhaus.

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt seit der Reform 16 Prozent und sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich weiter, bis er 01.08.2028 vollständig entfällt. Er setzt Selbstnutzung voraus.

Was neu gestaffelt wurde

Der Einkommensbonus ist jetzt dreistufig statt einstufig: 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Je minderjährigem Kind sinkt das anzusetzende Einkommen um 10.000 Euro. Die Details stehen unter Einkommensbonus neu gestaffelt und Familienzuschlag.

Was entfallen ist

Der Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel ist ersatzlos gestrichen, ein klimafreundliches Kältemittel ist seither Standardanforderung und kein Zuschlag mehr. Der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasseheizungen ist ebenfalls weggefallen. Was das für die Wärmepumpe bedeutet, steht unter Effizienzbonus entfallen.

Was gleich geblieben ist

Unverändert sind die Grundförderung von 30 Prozent, die maximale Förderquote von bis zu 80 Prozent für Selbstnutzer und die Pflicht, den Antrag vor Auftragserteilung über einen gelisteten Energieeffizienz-Experten zu stellen. Auch die Frist von 36 Monaten bis zum Abschluss der Maßnahme bleibt.

Beispiel: Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten
  • Höchstkosten erste Wohneinheit28.000 €
  • Einheiten zwei bis sechs, je 15.000 €75.000 €
  • Förderfähige Höchstkosten gesamt103.000 €
  • Grundförderung 30 % auf alle Einheiten30.900 €

Das ist die konservative Untergrenze: Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind an die selbst genutzte Einheit gebunden und kommen bei entsprechender Nutzung hinzu. Der Förderrechner weist diese Untergrenze aus und benennt, was fehlt.

Was die Reform für Mehrfamilienhäuser bedeutet

Für Eigentümer kleiner Mehrfamilienhäuser ändert sich der wirtschaftliche Kern weniger als die Schlagzeilen vermuten lassen. Die gesenkten Boni betreffen vor allem die selbst genutzte Einheit, während der eigentliche Hebel, die Staffelung der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, erhalten bleibt. Bei sechs Einheiten stehen weiterhin 103.000 Euro förderfähige Kosten im Raum, auf die mindestens die Grundförderung von 30 Prozent entfällt. Wer selbst im Haus wohnt, kombiniert das mit den an die eigene Einheit gebundenen Boni. Wie sich Selbstnutzung und Vermietung im selben Haus trennen, steht unter gemischt genutztes Mehrfamilienhaus.

Der weitere Zeitplan

Die Reform ist kein Endpunkt, sondern der Beginn eines terminierten Absenkungspfads. Ab 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 Prozent und der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit um 750 Euro, weitere Schritte folgen halbjährlich. Zum ersten Quartal 2027 kommt die Umstellung bei der Wärmepumpe hinzu. Für die Planung heißt das: Der aktuelle Rahmen ist der günstigste der nächsten Jahre, und das Antragsdatum entscheidet über den geltenden Satz.

Was dabei häufig schiefgeht

Der häufigste Fehler ist, mit den Sätzen für Einfamilienhäuser zu rechnen und die Staffelung je Wohneinheit zu übersehen. Der zweithäufigste ist, die entfallenen Bestandteile weiter einzuplanen: wer den Effizienzbonus noch ansetzt, überschätzt die Förderung um 5 Prozentpunkte. Und wer den Antrag erst nach dem Auftrag stellt, verliert die gesamte Förderung, unabhängig von der Reform.

Häufige Fragen

Gelten die neuen Konditionen auch für laufende Anträge?
Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen. Für Anträge in der Übergangsphase greift der Vertrauensschutz, dazu die Seite zum Antrag vor dem 20. Juli.
Ist die Grundförderung wirklich unverändert?
Ja, sie liegt weiter bei 30 Prozent. Für Wärmepumpen ist allerdings ab dem ersten Quartal 2027 eine Absenkung auf 15 Prozent vorgesehen, ausgeglichen durch einen Wertschöpfungsbonus für Fertigung in der EU.

Einen Überblick über die zeitkritischen Reformthemen gibt die Übersicht zur Reform 2026.

Was für Ihr Gebäude erreichbar ist, hängt an Wohneinheiten, Nutzung und Einkommen. Der Rechner zeigt die belastbare Untergrenze, den genauen Betrag ermitteln wir nach Aufteilung der Kosten je Einheit.

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