Die BEG-Reform vom 21. Juli 2026 im Überblick
Zum 21.07.2026 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude überarbeitet worden. Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt. Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde auf 16 Prozent gesenkt, der Einkommensbonus stärker nach Einkommen gestaffelt und um einen Familienzuschlag ergänzt. Die technologiespezifischen Boni, der frühere Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag, sind entfallen. Diese Seite fasst die aktuell geltenden Konditionen zusammen, damit Sie mit belastbaren Zahlen planen.
Förderfähige Höchstkosten
Für die erste Wohneinheit sind 28.000 Euro ansetzbar, für die Wohneinheiten zwei bis sechs je 15.000 Euro und ab der siebten je 8.000 Euro. Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Die Staffelung je Einheit ist der eigentliche Hebel im Mehrfamilienhaus, wir erklären sie ausführlich unter Heizungsförderung im Mehrfamilienhaus.
Der Klimageschwindigkeitsbonus
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt seit der Reform 16 Prozent statt zuvor 20 Prozent. Er setzt Selbstnutzung und den Austausch einer alten, funktionierenden Heizung voraus und sinkt ab 01.02.2027 erstmals, danach halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte. Bei Antragstellung ab dem 1. August 2028 entfällt er.
Der Einkommensbonus, jetzt gestaffelt
Der Einkommensbonus ist nicht mehr einheitlich, sondern nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen gestaffelt: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Er gilt nur für die selbst genutzte Wohneinheit. Neu ist der Familienzuschlag: Mit mindestens einem Kind im Haushalt steigt die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. Die Details stehen unter Einkommensbonus und Familienzuschlag.
Was weggefallen ist
Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent für bestimmte Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für schadstoffarme Biomasseheizungen sind mit der Reform entfallen. Wer noch mit diesen Beträgen rechnet, überschätzt die Förderung. Die Einordnung dazu steht unter Effizienzbonus (entfallen).
Die maximale Förderquote
Die Summe der Bausteine ist bei Selbstnutzern grundsätzlich auf 70 Prozent gedeckelt. Für selbst nutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro) liegt die Obergrenze bei bis zu 80 Prozent. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 Prozent. Unverändert bleibt die Pflicht, den Antrag vor Auftragserteilung über einen gelisteten Energieeffizienz-Experten zu stellen, ebenso die Frist von 36 Monaten bis zum Abschluss der Maßnahme.
- Höchstkosten erste Wohneinheit28.000 €
- Einheiten zwei bis sechs, je 15.000 €75.000 €
- Förderfähige Höchstkosten gesamt103.000 €
- Grundförderung 30 % auf alle Einheiten30.900 €
Das ist die konservative Untergrenze: Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind an die selbst genutzte Einheit gebunden und kommen bei entsprechender Nutzung hinzu. Der Förderrechner weist diese Untergrenze aus und benennt, was fehlt.
Was die Reform für Mehrfamilienhäuser bedeutet
Für Eigentümer kleiner Mehrfamilienhäuser ändert sich der wirtschaftliche Kern weniger als die Schlagzeilen vermuten lassen. Die gesenkten Boni betreffen vor allem die selbst genutzte Einheit, während der eigentliche Hebel, die Staffelung der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, erhalten bleibt. Bei sechs Einheiten stehen weiterhin 103.000 Euro förderfähige Kosten im Raum, auf die mindestens die Grundförderung von 30 Prozent entfällt. Wer selbst im Haus wohnt, kombiniert das mit den an die eigene Einheit gebundenen Boni. Wie sich Selbstnutzung und Vermietung im selben Haus trennen, steht unter gemischt genutztes Mehrfamilienhaus.
Der weitere Zeitplan
Die aktuellen Konditionen sind kein Endpunkt, sondern der Beginn eines terminierten Absenkungspfads. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 auf 12 Prozent, weitere Schritte folgen halbjährlich, und auch der förderfähige Höchstbetrag der ersten Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027. Für die Planung heißt das: Der aktuelle Rahmen ist der günstigste der nächsten Jahre, und das Antragsdatum entscheidet über den geltenden Satz.
Was dabei häufig schiefgeht
Der häufigste Fehler ist, mit veralteten Zahlen zu rechnen, etwa mit dem alten 20-Prozent-Klimabonus oder dem entfallenen Effizienzbonus. Der zweite ist, mit den Sätzen für Einfamilienhäuser zu rechnen und die Staffelung je Wohneinheit zu übersehen. Und wer den Antrag erst nach dem Auftrag stellt, verliert die gesamte Förderung.
Häufige Fragen
Gelten die neuen Konditionen auch für laufende Anträge?
Ist die Grundförderung wirklich unverändert?
Einen Überblick über die zeitkritischen Reformthemen gibt die Übersicht zur Reform 2026.
Was für Ihr Gebäude erreichbar ist, hängt an Wohneinheiten, Nutzung und Einkommen. Der Rechner zeigt die belastbare Untergrenze, den genauen Betrag ermitteln wir nach Aufteilung der Kosten je Einheit.
Wir prüfen Ihren Fall und nennen den erreichbaren Betrag
Sie schildern kurz Ihr Gebäude und Vorhaben, wir antworten innerhalb von zwei Werktagen mit einer ersten Einschätzung: welche Programme greifen, welcher Betrag realistisch ist und was als Nächstes zu tun wäre. Kostenfrei und ohne Verpflichtung. Wenn sich für Ihr Gebäude nichts Sinnvolles kombinieren lässt, sagen wir das ehrlich.
Lieber direkt schreiben? info@förderkern.de · Ausführlicher geht die kostenlose Förderanalyse.