Konditionen auf dem Stand der BEG-Reform vom 21.07.2026 Nächste Absenkung: ab 01.02.2027 (Klimageschwindigkeitsbonus und Foerderhoechstbetrag der ersten Wohneinheit)
Die Reform vom 21. Juli 2026

Effizienzbonus abgeschafft: das gilt jetzt

Stand: 21.07.2026

Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent für bestimmte Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für schadstoffarme Biomasseheizungen sind mit der Reform zum 21.07.2026 entfallen. Beide technologiespezifischen Boni gibt es nicht mehr. Viele Ratgeber im Netz führen sie weiterhin, sie sind aber nicht mehr Teil der Heizungsförderung.

Was weggefallen ist

  • Effizienzbonus (5 Prozent): Er belohnte elektrisch betriebene Wärmepumpen mit Erd-, Wasser- oder Abwasserquelle oder natürlichem Kältemittel. Seit dem 21.07.2026 entfällt er.
  • Emissionsminderungszuschlag (2.500 Euro): Der Festbetrag für besonders staubarme Biomasseheizungen ist ebenfalls entfallen.

Hintergrund ist die Neuausrichtung der Förderung: Die technologiespezifischen Boni sind gestrichen, dafür wurde der soziale Einkommensbonus stärker gewichtet und ein Familienzuschlag eingeführt.

Welche Bausteine jetzt gelten

Für den Heizungstausch (KfW 458) setzt sich der Zuschuss seit dem 21.07.2026 nur noch aus diesen Teilen zusammen:

  • Grundförderung 30 Prozent für jeden Umstieg auf eine förderfähige Heizung, unabhängig von Nutzung und Einkommen.
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent bei Selbstnutzung und Austausch einer alten, funktionierenden Heizung.
  • Einkommensbonus bis 40 Prozent, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen, nur bei Selbstnutzung.

Die Summe ist bei Selbstnutzern auf 70 Prozent gedeckelt, für Haushalte mit niedrigem Einkommen auf bis zu 80 Prozent. Der Wegfall des Effizienzbonus wird bei niedrigen Einkommen also teilweise dadurch aufgefangen, dass die Obergrenze auf 80 Prozent gestiegen ist.

Was das für die Geräteauswahl bedeutet

Erd- und Wasserwärmepumpen sowie Geräte mit natürlichem Kältemittel bleiben technisch sinnvoll, sie liefern über das Jahr oft stabilere Wirkungsgrade. Nur gibt es dafür keinen eigenen Förderbonus mehr. Die Geräteauswahl sollte deshalb wieder stärker an technischer Eignung und Betriebskosten ausgerichtet werden, nicht an einem Bonus, den es nicht mehr gibt. Zur Einordnung der Wärmepumpe insgesamt siehe die Seite Wärmepumpe Förderung.

Beispiel: selbst genutztes Einfamilienhaus, niedriges Einkommen, alte Heizung
  • Förderfähige Höchstkosten erste Wohneinheit28.000 €
  • Grundförderung 30 % plus Klimabonus 16 % plus Einkommensbonus 40 %86 %
  • Gedeckelt auf80 %
  • Zuschuss22.400 €

Ihren konkreten Fall rechnet der Förderrechner mit den aktuellen Sätzen und dem Deckel.

Was dabei häufig schiefgeht

Der häufigste Fehler ist, mit dem Effizienzbonus oder dem Emissionsminderungszuschlag zu kalkulieren, die es seit dem 21.07.2026 nicht mehr gibt. Viele Onlinerechner und Ratgeber sind hier veraltet. Wer diese Beträge einplant, überschätzt die Förderung. Maßgeblich sind Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und der gestaffelte Einkommensbonus, gedeckelt auf 70 beziehungsweise bis zu 80 Prozent.

Weitere Förderthemen stehen in der Themenübersicht.

Was für Ihr Gebäude erreichbar ist, hängt an Wohneinheiten, Nutzung und Einkommen. Der Rechner zeigt die belastbare Untergrenze, den genauen Betrag ermitteln wir nach Aufteilung der Kosten je Einheit.

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