Energieberater und Baubegleitung: 50 Prozent Zuschuss
Die Leistungen eines Energieeffizienz-Experten für Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent bezuschusst. Damit sinkt einer der Posten, an denen viele Eigentümer zuerst sparen wollen, obwohl gerade er über die Qualität und die Bewilligung der gesamten Förderung entscheidet. Der Zuschuss gilt zusätzlich zur Förderung der eigentlichen Baumaßnahme.
Wie hoch der Zuschuss ist
Gefördert werden 50 Prozent der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind förderfähige Kosten bis 10.000 Euro je Zusage und Kalenderjahr ansetzbar. Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten sind es 4.000 Euro je Wohneinheit, höchstens 40.000 Euro je Zusage und Kalenderjahr.
- Förderfähige Kosten Baubegleitung (4.000 € je WE)24.000 €
- Zuschuss 50 %12.000 €
Voraussetzung: die Unabhängigkeit des Experten
Der 50-Prozent-Zuschuss auf die Fachplanung und Baubegleitung setzt die Unabhängigkeit des Energieeffizienz-Experten voraus. Besteht eine wirtschaftliche Verbindung zu einem ausführenden Betrieb, ist diese Förderung nach Nummer 5.5 der Richtlinie nicht möglich, und eine solche Verbindung ist dem Antragsteller vor Vorhabenbeginn mitzuteilen. Wir legen diesen Punkt immer offen, denn er entscheidet darüber, ob der halbe Zuschuss auf die Beratung überhaupt fließen darf.
Warum sich der Experte doppelt lohnt
Ohne einen in der Energieeffizienz-Expertenliste geführten Experten ist bei den meisten Programmen gar kein Antrag möglich, denn er stellt die Bestätigung zum Antrag mit der 15-stelligen Nummer aus, dazu die Seite Bestätigung zum Antrag. Er sorgt zugleich dafür, dass die technischen Anforderungen erfüllt und die Nachweise vollständig sind. Der halbe Zuschuss auf seine Leistung macht diese Qualität bezahlbar. Wer die Pflicht und Rolle des Experten genauer verstehen will, findet das auf der Seite Energieeffizienz-Experte.
Was dabei häufig schiefgeht
Häufig wird an der Baubegleitung gespart, um Kosten zu senken, obwohl gerade sie zur Hälfte gefördert wird und Ablehnungen vermeidet. Ebenso häufig wird die Unabhängigkeit nicht geklärt, dann entfällt der Zuschuss auf die Beratung. Und wer den Experten zu spät einbindet, riskiert Fehler in der Antragsreihenfolge.
Was für Ihr Gebäude erreichbar ist, hängt an Wohneinheiten, Nutzung und Einkommen. Der Rechner zeigt die belastbare Untergrenze, den genauen Betrag ermitteln wir nach Aufteilung der Kosten je Einheit.
Wir prüfen Ihren Fall und nennen den erreichbaren Betrag
Sie schildern kurz Ihr Gebäude und Vorhaben, wir antworten innerhalb von zwei Werktagen mit einer ersten Einschätzung: welche Programme greifen, welcher Betrag realistisch ist und was als Nächstes zu tun wäre. Kostenfrei und ohne Verpflichtung. Wenn sich für Ihr Gebäude nichts Sinnvolles kombinieren lässt, sagen wir das ehrlich.
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