Konditionen auf dem Stand der BEG-Reform vom 21.07.2026 Nächste Absenkung: ab 01.02.2027 (Klimageschwindigkeitsbonus und Foerderhoechstbetrag der ersten Wohneinheit)
Programme kombinieren

Heizungsoptimierung fördern lassen

Stand: 21.07.2026

Nicht immer muss es gleich eine neue Heizung sein. Auch die Optimierung der bestehenden Anlage ist förderfähig, etwa der hydraulische Abgleich, der Austausch alter Heizungspumpen, die Dämmung von Rohrleitungen oder der Einbau smarter Thermostate. Diese Maßnahmen laufen als BEG-Einzelmaßnahmen über das BAFA und werden mit 15 Prozent bezuschusst, mit individuellem Sanierungsfahrplan mit 20 Prozent.

Warum die Optimierung oft der beste erste Schritt ist

Die Heizungsoptimierung kostet vergleichsweise wenig, senkt aber sofort den Verbrauch und verbessert die Wärmeverteilung. Gerade vor oder zusammen mit einem späteren Heizungstausch sorgt der hydraulische Abgleich dafür, dass die neue Anlage effizient läuft. Für viele Eigentümer ist das der günstigste Einstieg in die Förderung.

Wie hoch die Förderung ist

Es gelten 15 Prozent Grundzuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 Prozent. Förderfähig sind Kosten bis 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr, gemeinsam mit anderen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Die Optimierung lässt sich also gut mit Dämmung oder Fenstertausch bündeln, dazu die Seiten Dämmung und Fenster und Türen.

Beispiel: hydraulischer Abgleich und Pumpentausch, 6.000 Euro
  • Förderfähige Kosten6.000 €
  • Grundzuschuss 15 %900 €
  • Mit iSFP 20 %1.200 €

Voraussetzungen

Die Maßnahmen müssen fachgerecht ausgeführt und nachgewiesen werden. Für die Einzelmaßnahmen beim BAFA ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vorgesehen, dazu die Seite Energieeffizienz-Experte. Der Antrag muss auch hier vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

Was dabei häufig schiefgeht

Häufig wird die Optimierung als zu klein abgetan und der Zuschuss gar nicht beantragt. Ebenso wird der hydraulische Abgleich beim Heizungstausch vergessen, obwohl er die neue Anlage erst effizient macht. Und wie immer gilt: erst beantragen, dann beauftragen.

Was für Ihr Gebäude erreichbar ist, hängt an Wohneinheiten, Nutzung und Einkommen. Der Rechner zeigt die belastbare Untergrenze, den genauen Betrag ermitteln wir nach Aufteilung der Kosten je Einheit.

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