Konditionen auf dem Stand der BEG-Reform vom 21.07.2026 Nächste Absenkung: ab 01.02.2027 (Klimageschwindigkeitsbonus und Foerderhoechstbetrag der ersten Wohneinheit)
Die Reform vom 21. Juli 2026

Öl- oder Gasheizung austauschen: so hoch ist die Förderung

Stand: 21.07.2026

Wer eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine förderfähige Heizung tauscht, kann bei Selbstnutzung bis zu 80 Prozent Zuschuss erhalten. Der Wechsel weg von fossilen Heizungen wird zusätzlich über den Klimageschwindigkeitsbonus belohnt, der genau auf solche Fälle abzielt.

Warum sich gerade der Austausch lohnt

Die Grundförderung von 30 Prozent gibt es für jeden Umstieg auf eine förderfähige Heizung. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent kommt hinzu, wenn Sie selbst im Gebäude wohnen und eine noch funktionierende alte Heizung ersetzen. Genau darunter fallen typische Öl- und Gasheizungen.

Förderfähig für den Bonus ist laut den Bedingungen der Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung sowie einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Die alte Anlage muss fachgerecht entsorgt werden.

Was zusammenkommen kann

  • Grundförderung: 30 Prozent
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent bei Selbstnutzung und altem Kessel
  • Einkommensbonus: bis 40 Prozent bei Selbstnutzung, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen

Alles zusammen ist bei Selbstnutzern auf 70 Prozent gedeckelt, für niedrige Einkommen auf bis zu 80 Prozent. Der frühere Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen ist seit dem 21.07.2026 entfallen.

Der Zeitpunkt zählt

Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt aktuell bei 16 Prozent, sinkt aber ab dem ab 01.02.2027 schrittweise, dazu die Seite Klimageschwindigkeitsbonus. Wer den Austausch früher angeht, sichert den höheren Satz. Wichtig bleibt: erst beantragen, dann beauftragen, sonst entfällt die Förderung, dazu die Seite Antrag vor Auftrag.

Was dabei häufig schiefgeht

Ein häufiger Fehler ist der Notaustausch bei einem Heizungsausfall, wenn schnell beauftragt und erst danach an die Förderung gedacht wird. Dann ist der Zuschuss verloren. Wer den Austausch plant, sollte den Antrag rechtzeitig vorbereiten. Ihren möglichen Zuschuss überschlagen Sie im Förderrechner.

Was für Ihr Gebäude erreichbar ist, hängt an Wohneinheiten, Nutzung und Einkommen. Der Rechner zeigt die belastbare Untergrenze, den genauen Betrag ermitteln wir nach Aufteilung der Kosten je Einheit.

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