Konditionen auf dem Stand der BEG-Reform vom 21.07.2026 Nächste Absenkung: ab 01.02.2027 (Klimageschwindigkeitsbonus und Foerderhoechstbetrag der ersten Wohneinheit)
Verfahren und Fehler

Heizungsförderung beantragen: der Ablauf Schritt für Schritt

Stand: 21.07.2026

Bei der Heizungsförderung entscheidet die Reihenfolge über den Anspruch. Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag verbindlich vergeben. Wer die Schritte in der richtigen Folge geht, sichert die Förderung, wer sie vertauscht, verliert sie. Hier der Ablauf im Überblick.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

Experte einbinden und Bestätigung zum Antrag

Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste geführter Experte oder das Fachunternehmen stellt die Bestätigung zum Antrag mit der 15-stelligen Nummer aus. Ohne sie ist kein Antrag möglich, dazu die Seite Bestätigung zum Antrag.

Vertrag nur mit aufschiebender Bedingung

Falls ein Vertrag vor dem Antrag nötig ist, muss er eine Bedingung enthalten, die ihn von der Förderzusage abhängig macht. Ein unbedingter Auftrag vor dem Antrag kostet die gesamte Förderung, dazu die Seite Antrag vor Auftrag.

Antrag über das Förderportal

Mit der Bestätigung zum Antrag stellen Sie den Antrag im Portal der KfW. Erst nach der Zusage darf verbindlich beauftragt und begonnen werden.

Umsetzung innerhalb der Frist

Nach der Zusage setzen Sie die Maßnahme um. Sie muss innerhalb von 36 Monaten ab Zusage abgeschlossen sein, dazu die Seite 36-Monats-Frist.

Nachweis und Auszahlung

Der Experte oder das Fachunternehmen bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung. Die Nachweise sind spätestens 36 Monate nach Zusage und innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung einzureichen. Danach zahlt die Förderbank aus.

Wer den Antrag stellt

Im selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus stellen Sie den Antrag selbst, mit der Bestätigung des Experten. Bei einer Eigentümergemeinschaft stellt eine bevollmächtigte Person den Antrag für das Gemeinschaftseigentum, in der Regel die Verwaltung, dazu die Seite WEG und Heizungsförderung.

Was dabei häufig schiefgeht

Am häufigsten wird zu früh beauftragt. Ebenso oft fehlt die Bestätigung zum Antrag, oder die zweite Nachweisfrist nach der letzten Rechnung wird übersehen. Wenn Sie unsicher sind, prüfen wir Ihren Fall kostenlos, bevor etwas schiefgehen kann.

Was für Ihr Gebäude erreichbar ist, hängt an Wohneinheiten, Nutzung und Einkommen. Der Rechner zeigt die belastbare Untergrenze, den genauen Betrag ermitteln wir nach Aufteilung der Kosten je Einheit.

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