Konditionen auf dem Stand der BEG-Reform vom 21.07.2026 Nächste Absenkung: ab 01.02.2027 (Klimageschwindigkeitsbonus und Foerderhoechstbetrag der ersten Wohneinheit)
Die Reform vom 21. Juli 2026

Heizungsförderung im Einfamilienhaus: bis zu 80 Prozent

Stand: 21.07.2026

Für den Heizungstausch im selbst genutzten Einfamilienhaus sind bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich, gerechnet auf förderfähige Höchstkosten von 28.000 Euro. Der maximale Zuschuss liegt damit bei rund 22.400 Euro. Wie hoch es im Einzelfall wird, hängt von der Heizung, der Selbstnutzung und dem Einkommen ab.

Woraus sich die Förderung zusammensetzt

Die Bausteine der Heizungsförderung (KfW 458) sind:

  • Grundförderung 30 Prozent: für jeden Heizungstausch auf erneuerbare Energien, unabhängig von Nutzung und Einkommen.
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent: bei Selbstnutzung und Austausch einer alten, noch funktionierenden Heizung.
  • Einkommensbonus bis 40 Prozent: bei Selbstnutzung, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Details unter Einkommensbonus.

Die Summe dieser Sätze ist bei Selbstnutzern auf 70 Prozent gedeckelt, für Haushalte mit niedrigem Einkommen auf bis zu 80 Prozent. Mehr als diese Quote gibt es nicht, auch wenn die Bausteine rechnerisch darüber liegen. Der frühere Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen ist seit dem 21.07.2026 entfallen.

Beispiel: Einfamilienhaus, selbst genutzt, Wärmepumpe
  • Förderfähige Höchstkosten28.000 €
  • Erreichbare Förderquote (gedeckelt)80 %
  • Maximaler Zuschuss22.400 €

Was Vermieter und höhere Einkommen bekommen

Ohne Selbstnutzung, also bei einem vermieteten Einfamilienhaus, bleibt es bei der Grundförderung von 30 Prozent, dazu die Seite Vermieter. Liegt das Einkommen über 50.000 Euro, entfällt der Einkommensbonus, die übrigen Bausteine bleiben. Auch dann sind über Grund- und Klimageschwindigkeitsbonus noch deutliche Zuschüsse möglich.

Was dabei häufig schiefgeht

Der teuerste Fehler ist, die Heizung zu beauftragen, bevor der Antrag gestellt ist, dazu die Seite Antrag vor Auftrag. Wichtig ist außerdem die Bestätigung zum Antrag durch einen gelisteten Experten. Überschlagen können Sie Ihren Zuschuss im Förderrechner.

Was für Ihr Gebäude erreichbar ist, hängt an Wohneinheiten, Nutzung und Einkommen. Der Rechner zeigt die belastbare Untergrenze, den genauen Betrag ermitteln wir nach Aufteilung der Kosten je Einheit.

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