Konditionen auf dem Stand der BEG-Reform vom 21.07.2026 Nächste Absenkung: ab 01.02.2027 (Klimageschwindigkeitsbonus und Foerderhoechstbetrag der ersten Wohneinheit)
Die Reform vom 21. Juli 2026

Pelletheizung und Biomasse: so wird gefördert

Stand: 21.07.2026

Auch Pellet- und andere Biomasseheizungen sind förderfähig, wenn sie erneuerbare Energien nutzen und die technischen Anforderungen einschließlich der Staubgrenzwerte einhalten. Es gilt die Grundförderung von 30 Prozent, bei Selbstnutzung kommen der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus hinzu.

Woraus sich die Förderung zusammensetzt

  • Grundförderung 30 Prozent auf die förderfähigen Kosten, unabhängig von Nutzung und Einkommen.
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent bei Selbstnutzung und Austausch einer alten Heizung.
  • Einkommensbonus bis 40 Prozent bei Selbstnutzung, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen.

Die Bausteine sind bei Selbstnutzern auf 70 Prozent gedeckelt, für Haushalte mit niedrigem Einkommen auf bis zu 80 Prozent.

Der frühere Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für besonders staubarme Biomasseheizungen ist mit der Reform zum 21.07.2026 entfallen. Wer noch mit diesem Festbetrag rechnet, überschätzt die Förderung.

Wann sich die Biomasse lohnt

Eine Pelletheizung ist besonders dort interessant, wo eine Wärmepumpe technisch schwierig ist, etwa in wenig gedämmten Altbauten mit hohen Vorlauftemperaturen. Häufig ist auch eine Kombination sinnvoll, etwa Biomasse mit Solarthermie. Ob sich in Ihrem Fall eher die Wärmepumpe lohnt, sehen Sie auf der Seite Wärmepumpe Förderung.

Voraussetzungen

Gefördert werden Biomasseheizungen, die die vorgegebenen technischen Anforderungen und die Staubgrenzwerte einhalten. Die genaue Förderfähigkeit bestätigt ein in der Energieeffizienz-Expertenliste geführter Experte, dazu die Seite Energieeffizienz-Experte.

Was dabei häufig schiefgeht

Häufig wird noch mit dem Emissionsminderungszuschlag gerechnet, den es seit dem 21.07.2026 nicht mehr gibt. Wichtig ist außerdem, dass die Anlage den strengen Staubgrenzwert einhält, das sollte vor dem Kauf geklärt sein. Und wie bei jeder Heizungsförderung gilt: erst beantragen, dann beauftragen.

Was für Ihr Gebäude erreichbar ist, hängt an Wohneinheiten, Nutzung und Einkommen. Der Rechner zeigt die belastbare Untergrenze, den genauen Betrag ermitteln wir nach Aufteilung der Kosten je Einheit.

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